Automotive

1 Jahr neues UWG – Zwischenbilanz: Keine wesentlichen Änderungen in der Praxis

Seit einem Jahr ist das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft, nachdem es durch das 2. Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (BGBl. I 2015, S. 2158) novelliert wurde: Wesentliche Änderungen für die Praxis hat die Novelle erwartungsgemäß nicht mit sich gebracht. Diese Zwischenbilanz zieht die Wettbewerbszentrale nach ihren praktischen Erfahrungen und der Analyse der bisher ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung zum neuen UWG.

Verbraucherstreitbeilegung – Erinnerung: Neue Informationspflichten für Händler treten am 01.02.2017 in Kraft – Neue Regelungen betreffen Online- und stationären Handel

Unternehmen treffen im Hinblick auf etwaige Streitigkeiten mit Verbrauchern über offline oder online geschlossene Kauf- bzw. Dienstleistungsverträgen neue Informationspflichten, wenn am 01.02.2017 weitere Vorschriften des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) in Kraft treten:

OLG Thüringen verbietet Werbung eines Autohauses mit Herstellerlogo

Das Thüringer Oberlandesgericht hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren entschieden, dass – unabhängig von markenrechtlichen Fragen – die Verwendung des „HYUNDAI-Schriftzugs“ mit dem „HYUNDAI-Logo“ den irreführenden Eindruck erweckt, das werbende Autohaus sei Vertragshändler des genannten Herstellers (Urteil vom 25.05.2016, Az. 2 U 514/15).

OLG Düsseldorf: Vertriebsverbot für LED-Soffitten ohne Prüfkennzeichnung auf dem deutschen Markt – Wettbewerbszentrale mahnt zur Vorsicht

In letzter Zeit erhält die Wettbewerbszentrale wieder vermehrt Beschwerden über nicht geprüfte LED-Soffitten, die vornehmlich über das Internet angeboten werden. Dies gibt Anlass, nochmals auf die Rechtslage hinzuweisen (vgl. bereits News vom 09.02.2015 >>):

Nach § 22a Abs. 2 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dürfen nicht geprüfte prüfungspflichtige Fahrzeugteile im Interesse der Verkehrssicherheit zur Verwendung im Geltungsbereich der StVZO weder „feilgeboten“ noch veräußert oder erworben werden.

Gesetzliches Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften gilt auch für Kompletträder

Aus gegebenem Anlass weist die Wettbewerbszentrale darauf hin, dass das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften auch für Kompletträder gilt und die Ausnahmeregelung für Kundenspezifikationen nicht greift. Dies ergibt sich aus den bislang vorliegenden Entscheidungen, insbesondere der Entscheidung des KG Berlin, Urteil vom 23.04.2015, Az. 5 U 111/14.

Rückblick: Erstes Expertenforum Automotive Recht (EAR) der Wettbewerbszentrale

Am 1. März 2016 fand in der BMW-Welt in München das Expertenforum Automotive Recht (EAR) statt. Erschienen waren Vertreter von Automobilherstellern und Zulieferunternehmen, Autohäusern sowie Kfz-Verbänden und -Innungen, Prüforganisationen und im Automobilbereich tätige Anwälte.

Dr. Andreas Ottofülling (Wettbewerbszentrale Büro München) begrüßte die Teilnehmer zum ersten Expertenforum Automotive Recht und führte durch das Programm. Den Auftakt des EAR machte Mirko Haase (Präsident Berufsverband der Compliance Manager und General Motors Regional Compliance Officer Europe). Er referierte zum Thema „Wettbewerbsrechtlichen Compliance unter Berücksichtigung der Automobilwirtschaft.“ Neben der Compliance in IT-, Technical-, Tax- und zahlreichen anderen Bereichen sei die interessante Frage, ob auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb einen eigenen Compliance-Bereich eröffne. Wenn sich Wettbewerbsverstöße in einem Unternehmen ereignen oder gar häufen, dann sei es Aufgabe des Compliance Managers, hier einzugreifen.

Rückblick: Erstes Expertenforum Automotive Recht (EAR) der Wettbewerbszentrale

Am 1. März 2016 fand in der BMW-Welt in München das Expertenforum Automotive Recht (EAR) statt. Erschienen waren Vertreter von Automobilherstellern und Zulieferunternehmen, Autohäusern sowie Kfz-Verbänden und -Innungen, Prüforganisationen und im Automobilbereich tätige Anwälte.

Dr. Andreas Ottofülling (Wettbewerbszentrale Büro München) begrüßte die Teilnehmer zum ersten Expertenforum Automotive Recht und führte durch das Programm. Den Auftakt des EAR machte Mirko Haase (Präsident Berufsverband der Compliance Manager und General Motors Regional Compliance Officer Europe). Er referierte zum Thema „Wettbewerbsrechtlichen Compliance unter Berücksichtigung der Automobilwirtschaft.“ Neben der Compliance in IT-, Technical-, Tax- und zahlreichen anderen Bereichen sei die interessante Frage, ob auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb einen eigenen Compliance-Bereich eröffne. Wenn sich Wettbewerbsverstöße in einem Unternehmen ereignen oder gar häufen, dann sei es Aufgabe des Compliance Managers, hier einzugreifen.

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) verkündet – Informationspflichten für Unternehmer ab 01.02.2017 zu beachten

Im Jahr 2013 haben das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie 2013/11/EU über alternative Streitbeilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (sog. ADR-Richtlinie) erlassen. Ziel dieser Richtlinie ist es, eine einfache, effiziente, schnelle und kostengünstige Möglichkeit der Beilegung inländischer und grenzüberschreitender Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern zu schaffen, die sich aus offline oder online geschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen ergeben.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de