Lebensmittel

Bundesgerichtshof: Wettbewerbsrechtliche Bewertung eines Werbevergleichs muss im Gesamtzusammenhang einer Werbeaussage erfolgen

In einem vergangene Woche veröffentlichten Urteil (Az. I ZR 171/04) kommt der Bundesgerichtshof zu dem Ergebnis, dass ein Werbevergleich in einem Werbebrief an einen potentiellen Kunden nicht allein aufgrund seiner Ausdrucksform herabsetzend ist. Ob die im Werbebrief enthaltenen Aussagen eine pauschale Abwertung des Produktes eines Konkurrenten enthalten, ist nicht anhand einer isolierten Betrachtung der einzelnen Erklärungen, sondern aufgrund des Gesamtzusammenhangs der Angaben im Werbebrief zu beurteilen.

Europäischer Gerichtshof: Nur „Parmigiano Reggiano“ darf als „Parmesan“ verkauft werden – Vertragsverletzungsklage gegen Deutschland abgewiesen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gestern mitgeteilt, dass als „Parmesan“ nur Hartkäse in Verkehr gebracht werden darf, der den Spezifikationen der geschützten Ursprungsbezeichnung „Parmigiano Reggiano“ entspricht. Nach Auffassung des Gerichts stellt der Begriff „Parmesan“ eine Anspielung auf die geschützte Ursprungsbezeichnung „Parmigiano Reggiano“ dar.

Vorschlag der EU-Kommission zur Reform der Lebensmittelkennzeichnung

Am vergangenen Mittwoch hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Neuregelung der Lebensmittelkennzeichnungspflichten angenommen. Der Verordnungsentwurf sieht eine neue Kennzeichnungspflicht für alle abgepackten Lebensmittel vor. So soll auf der Packungsvorderseite auf den Gehalt an Energie und und Kohlehydraten unter spezieller Nennung von Zucker, Salz, Fett und gesättigten Fettsäuren hingewiesen werden.

Einheitliche Kennzeichnungspflicht für Obst und Gemüse ab 01.01.2008

Aufgrund einer neuen Verordnung des Rates der Europäischen Union (Verordnung (EG) 1182/2007) besteht ab dem 01.01.2008 eine generelle Pflicht zur Angabe des Ursprungslandes bei Obst und Gemüse. Ursprünglich bestand eine solche Kennzeichnungspflicht nur für solche Obst- und Gemüsearten, die unter den Anwendungsbereich von EG-Vermarktungsnormen fielen.

Bundesgerichtshof: „Tony Taler“– Werbeaktion wettbewerbswidrig – Gezielte Ausnutzung des Gruppenzwangs innerhalb einer Schulklasse

Mit einem in dieser Woche veröffentlichten Urteil hat der Bundesgerichtshof die an Schüler gerichtete Werbeaktion „Tony Taler“ eines Herstellers von Frühstückscerealien untersagt (Urteil vom 12.07.2007, Az. I ZR 82/05). Der beklagte Hersteller hatte auf ausgewählten Produktpackungen als „Tony Taler“ benannte Wertpunkte angebracht. Schüler wurden im Rahmen der Werbeaktion dazu aufgefordert, diese Punkte zu sammeln und

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