Am vergangenen Freitag hat der Bundestag die Gesetzesnovelle zum neuen Gentechnikrecht verabschiedet. Dieses soll für mehr Transparenz sorgen. Geregelt wird u. a. neben der Sicherheit und der Entwicklung im Bereich der Gentechnik auch die Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Bezeichnung „Ohne Gentechnik“.
Seit April 2004 müssen gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel EU-weit besonders gekennzeichnet werden. Im Hinblick auf die Kennzeichnung „Ohne Gentechnik“ galt die bisherige Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung (NLV) aus dem Jahr 1998. Diese regelt, welche Anforderungen erfüllt sein müssen, damit die Kennzeichnung „Ohne Gentechnik“ erfolgen darf. Diese Kennzeichnung war freiwillig und durfte nur dann verwendet werden, wenn Hersteller oder Importeur den Nachweis erbringen konnten, dass alles getan wurde, um Gentechnik im Herstellungsprozess und Vorfeld der Erzeugung auszuschließen. Da jedoch Rechtsunsicherheit und z. B. Uneinigkeit herrschte im Hinblick auf die Frage, ob dies auch den Ausschluss von den Tieren verabreichten Arzneimitteln einschließt, wurde die Kennzeichnung in der Praxis kaum verwendet.
Neu ist nun, dass die Anforderungen für die Verwendung des Labels „Ohne Gentechnik“ etwas genauer geregelt werden. Lebensmittel dürfen dann mit dem Label versehen werden, wenn sie nicht aus genetisch veränderten Organismen bestehen oder hergestellt wurden. Auch zur Herstellung verwendete Zutaten dürfen nicht aus derartigen Organismen bestehen oder hergestellt worden sein. Allerdings soll die Verwendung von Tierarzneimitteln der Verwendung des Etiketts „Ohne Gentechnik“ nicht entgegenstehen.
Quellen und weiterführende Informationen:
Information der Bundesregierung vom 25.01.2008 >>
Information des Deutschen Bundestags vom 28.01.2008 >>
Information des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz >>
Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 24.10.2007, BT-Drucksache 16/6814 >>
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