Wettbewerbszentrale geht erneut gegen irreführende Preiswerbung für eine Bündelpackung vor
Das Landgericht Amberg hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale einem Discounter untersagt, eine Bündelpackung bestehend aus zwei Kästen Mineralwasser mit einer in den Blickfang gestellten Preisangabe zu bewerben,