Getränkewirtschaft

Wettbewerbszentrale hält die Bezeichnung „Hamburg / St. Pauli / REEPER B“ für ein Craft-Bier, das nicht in Hamburg gebraut wird, für irreführend

Ein Hamburger Bier aus Mönchengladbach? Wettbewerbszentrale erhebt vor dem LG Hamburg Klage wegen „Etikettenschwindels“ (Az. 312 O 336/20). Es geht dabei um das Bier „Reeper B“ mit dem nach Ansicht der Wettbewerbszentrale der Eindruck erweckt wird, dass das Bier aus Hamburg stammt, obwohl es tatsächlich in Mönchengladbach gebraut und abgefüllt wird.

Anforderungen an Werbung mit Spitzenstellungsbehauptung – LG München I zur Werbung mit „Weltbestes Bier beim European Beer Star 2017“

Ein Unternehmen darf in der Werbung grundsätzlich herausstellen, dass seine Produkte herausragende Eigenschaften haben. Allerdings müssen solche Spitzen- bzw. Alleinstellungsbehauptungen sachlich richtig sein, da ansonsten die Gefahr besteht, dass redliche Unternehmen benachteiligt werden könnten. Ein aktuelles Beispiel aus der Fallpraxis der Wettbewerbszentrale zeigt, dass die Grenzen für eine zulässige Spitzenstellungsbehauptung eng sein können.
So verbot das Landgericht München I einer Münchener Brauerei, ihre Bierspezialität „… Urweiße“ mit der Angabe „Weltbestes Bier beim European Beer Star 2017“ zu bewerben (Urteil v. 08.03.2019, Az. 37 O 7198/18, rkr.).

Qualitätswein Franken darf auch in Rheinland-Pfalz abgefüllt werden

Nach einer Entscheidung des VG Würzburg darf eine Weinkellerei ihren in Zell an der Mosel abgefüllten Wein als Qualitätswein Franken bezeichnen (Urteil v. 04.04.2019, Az. W 3 K 18.821, nicht rechtskräftig).

Die Klägerin hatte ihren Wein zur Qualitätsweinprüfung angestellt, um diesen als Qualitätswein Franken vermarkten zu können. Die Regierung von Unterfragen lehnte diesen Antrag jedoch aus rechtlichen Gründen ab. Nach der „Produktspezifikation Franken“ müsse ein solcher Wein in Bayern oder einem an Bayern angrenzenden Bundesland abgefüllt werden.

Landgericht Trier zu „Veierlikör“ ohne Ei – Unzulässige Anspielung auf geschützte Bezeichnung

In einem Verfahren der Wettbewerbszentrale betreffend den Bezeichnungsschutz von Spirituosen hat das LG Trier (Urteil v. 20.12.2018, Az. 7 HK O 13/18, nicht rechtskräftig) entschieden, dass die Bezeichnung „Veierlikör“ für ein veganes Produkt, das kein Ei enthält, eine unzulässige Anspielung auf „Eierlikör“ ist.

Die Beklagte bietet unter der Bezeichnung „Veierlikör“ ein veganes Produkt an, auf dessen Etikett der Buchstabe „Ö“ durch ein durchgestrichenes Hühnerei ersetzt ist.

6 Monate Beschwerdestelle Zahlungsentgelte – Wettbewerbszentrale sieht noch erheblichen Klärungsbedarf zur gesetzlichen Neuregelung

Seit 13.01.2018 sind die neuen Regeln in Kraft, die es Händlern verbieten, für die gängigsten Zahlungsmöglichkeiten zusätzliche Entgelte vom Verbraucher zu verlangen. Die Wettbewerbszentrale hat im Rahmen ihrer Funktion als Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft – wie schon im Bereich der SEPA-Diskriminierung – eine Beschwerdestelle eingerichtet, bei der Gewerbetreibende und Verbraucher seit Januar 2018 Fälle mitteilen können, in denen die neuen Regeln nicht umgesetzt wurden. Ebenso finden sich dort Informationen über den genauen Inhalt und die Folgen der neuen Regelungen.

EuGH entscheidet zu „Glen“-Whisky aus Deutschland – Landgericht Hamburg muss prüfen, ob eine Verwechslung mit „Scotch Whisky“ möglich ist

Der EuGH hat über die Auslegung der für Spirituosen geltenden Unionsregeln über den Schutz eingetragener geografischer Angaben, insbesondere über den Begriff der „Anspielung“ aus Art. 16 lit. b Spirituosen-Verordnung (110/2008/EG), entschieden (Urteil v. 07.06.2018, Rs. C-44/17).

Ein deutscher Unternehmer hatte über eine Webseite den Whisky „Glen Buchenbach“ vertrieben, welcher in Baden-Württemberg hergestellt wird.

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