Immobilienwirtschaft

Was Unternehmer bei Nutzung von kostenpflichtigen Sonderrufnummern beachten sollten – Fragen und Antworten zum Urteil des EuGH vom 02. März 2017, Rs. C-568/15 zur Kostenbelastung von Verbrauchern bei Anrufen über kostenpflichtige Sonderrufnummern

Der EuGH hat mit Urteil vom02. März 2017, RS C – 568/15 entschieden:
Einem Verbraucher dürfen durch einen Anruf unter einer von einem Unternehmen eingerichteten Servicerufnummer wegen Fragen oder Erklärungen zu einem zwischen ihnen geschlossenen Vertrag keine höheren Telefonkosten entstehen als die Kosten eines Anrufs unter einer gewöhnlichen geografischen Festnetz- oder Mobilfunkrufnummer.

Das Urteil hat in der Unternehmerschaft und in der Presse ein großes Echo gefunden.

Rückblick: „Rechtssicher werben und Abmahnungen vermeiden“ – die Wettbewerbszentrale hält Seminar für Immobilienmakler beim IVD

Immobilienmakler sind in den letzten Jahren vermehrt mit neuen gesetzlichen Vorgaben konfrontiert worden, die sich unmittelbar auf das Werbeverhalten auswirken. Werden diese Werbevorschriften nicht beachten, kann dies zu Streitigkeiten mit dem Kunden aber auch mit dem Mitbewerber führen. Um Immobilienmakler für die wichtigsten Vorschriften zu sensibilisieren hat das IVD Bildungsinstitut Berlin-Brandenburg GmbH am 22. März 2017 ein Seminar zum Wettbewerbsrecht für Immobilienmakler angeboten.

Zahlungsmöglichkeiten im Onlinehandel sollen für Verbraucher kostenlos sein – Gesetzesentwurf sieht entsprechende Neuregelung vor

Nach dem Willen des Gesetzgebers dürfen Onlinehändler dem Verbraucher für die Zahlung per Lastschrift, Überweisung, Kreditkarte oder andere besonders gängige Bezahlmöglichkeiten künftig keine zusätzlichen Zahlungsentgelte in Rechnung stellen: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz plant, im Rahmen der Umsetzung des zivilrechtlichen Teils der EU-Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (RL 2015/2366/EU) Händler zu verpflichten, die angebotenen Zahlungsmöglichkeiten weitestgehend für den Verbraucher kostenlos anzubieten.

OLGe Hamm und München: Immobilienmakler müssen Daten aus dem Energieausweis in ihre Werbung aufnehmen

Auch Immobilienmakler sind verpflichtet, in ihren Immobilieninseraten die Pflichtinformationen aus dem Energieausweis anzugeben. Das haben die Oberlandesgerichte in Hamm und München entschieden (OLG Hamm, Urteil vom 04.08.2016, Az. 4 U 137/15 und Urteil vom 20.08.2016, Az. 4 U 8/16 – beide nicht rechtskräftig; OLG München, Urteil vom 08.12.2016, Az. 6 U 4725/15 – nicht rechtskräftig). Endgültige Rechtsklarheit haben die Urteile allerdings nicht gebracht.

1 Jahr neues UWG – Zwischenbilanz: Keine wesentlichen Änderungen in der Praxis

Seit einem Jahr ist das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft, nachdem es durch das 2. Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (BGBl. I 2015, S. 2158) novelliert wurde: Wesentliche Änderungen für die Praxis hat die Novelle erwartungsgemäß nicht mit sich gebracht. Diese Zwischenbilanz zieht die Wettbewerbszentrale nach ihren praktischen Erfahrungen und der Analyse der bisher ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung zum neuen UWG.

Verbraucherstreitbeilegung – Erinnerung: Neue Informationspflichten für Händler treten am 01.02.2017 in Kraft – Neue Regelungen betreffen Online- und stationären Handel

Unternehmen treffen im Hinblick auf etwaige Streitigkeiten mit Verbrauchern über offline oder online geschlossene Kauf- bzw. Dienstleistungsverträgen neue Informationspflichten, wenn am 01.02.2017 weitere Vorschriften des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) in Kraft treten:

OLG Hamm: Makler sind zu Pflichtangaben aus dem Energieausweis in der Immobilienwerbung verpflichtet

Das OLG Hamm hat entschieden, dass auch Makler verpflichtet sind, die Pflichtangaben aus dem Energieausweis in ihre Immobilienwerbung aufzunehmen (Urteil vom 04.08.2016, Az. 4 U 137/15 und Urteil vom 20.08.2016, Az. 4 U 8/16). Dies teilte das Gericht in einer Pressmitteilung vom 11. Oktober 2016 mit. Damit liegen die ersten obergerichtlichen Entscheidungen zu dieser Streitfrage vor.

Rückblick: Wettbewerbszentrale hält Vortrag beim 15. Berlin-Brandenburger Immobilientag

Am 14. und 15. September 2016 fand der 15. Berlin-Brandenburger Immobilientag in Berlin statt, bei dem auch die Wettbewerbszentrale mit einem Vortrag für das Fachpublikum präsent war. Die von der Industrie- und Handelskammer Berlin sowie dem IVD Berlin-Brandenburg e.V. organisierte Veranstaltung mit mehreren hundert Teilnehmern beinhaltete insgesamt 18 Fachvorträge.

Wettbewerbszentrale geht erfolgreich gegen Gebühr für Wohnungsbesichtigung vor – unzulässige Umgehung des Bestellerprinzips

Das Landgericht Stuttgart ist der Klage der Wettbewerbszentrale gefolgt und hat es einem Makler untersagt, für die Besichtigung einer Wohnung eine Gebühr von rund 35 Euro zu verlangen.

In der Geltendmachung einer Besichtigungsgebühr von rund 35 Euro sah die Wettbewerbszentrale eine Umgehung des Bestellerprinzips und verklagte den Makler auf Unterlassung. Das Landgericht hat im Verkündungstermin vom 15.06.2016 die Auffassung der Wettbewerbszentrale bestätigt.

Rückblick: Wettbewerbszentrale hält Vortrag beim 2. Südbrandenburger Tag der Immobilienwirtschaft

Am 14. Juni 2016 fand der 2. Südbrandenburger Tag der Immobilienwirtschaft in Cottbus statt. Ausgerichtet wurde die Veranstaltung von der Industrie- und Handelskammer Cottbus in Kooperation mit dem IVD Berlin-Brandenburg e.V. und dem BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. die Bau- und Immobilienbranche.

Teil des breit gefächerten Programms war unter anderem ein 1-stündiger Vortrag zum Wettbewerbsrecht für Immobilienmakler,

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de