OLG Stuttgart: Werbung für Schmerzmittel darf sich nur auf zugelassene Anwendungsgebiete beziehen
Ein Schmerzmittel, das nur zur Behandlung von Schmerzen zugelassen ist, darf nicht mit der Angabe beworben werden, dass das in dem Mittel enthaltene Vitamin C das Immunsystem unterstütze. Dies ergibt sich aus einer Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 13.06.2017.
Nach Informationen des OLG Stuttgart bewarb der Beklagte sein rezeptfreies Arzneimittel mit der Aussage