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Gesundheit

BGH weist Nichtzulassungsbeschwerde von Almased zurück

In dem Rechtsstreit zwischen Wettbewerbszentrale, Almased und einem Arzt geht es um die Frage, inwieweit Mediziner für Lebensmittel werben dürfen.

Die Beklagte zu 1) stellt ein Lebensmittel für kalorienarme Ernährung zur Gewichtsverringerung im Sinne der Diätverordnung her. Der Beklagte zu 2) ist approbierter Arzt. Unter dem Produkt-Logo „Almased Vitalkost“ gab die Beklagte zu 1) eine Werbebroschüre heraus mit einem 14-Tage-Programm zum Fasten. Sie erwähnte in der Broschüre die Vor- und Nachteile des Fastens unter Hinweis auf das eigene Produkt. Unter anderem enthielt die Broschüre ein Interview mit dem Beklagten zu 2), der als Ernährungsmediziner Freiburg vorgestellt wurde.

BGH: Zur Vereinbarkeit der arzneimittelrechtlichen Preisvorschriften mit dem primären Unionsrecht

Nach der Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom Oktober 2016 zur Geltung der deutschen Arzneimittelpreisbindung für niederländische Apotheken (Urteil vom 19.10.2016, Rs. C-148/15) hat sich nun erstmals der BGH zur Vereinbarkeit des deutschen Arzneimittelpreisrechts mit Europarecht geäußert. Das Urteil stammt bereits vom 24. November 2016, die Urteilsgründe wurden aber erst jetzt veröffentlicht. In dem Verfahren zwischen einer Apothekerkammer und einer in den Niederlanden ansässigen Apotheke, die Kunden in Deutschland beliefert, ging es um verschiedene Marketingmaßnahmen dieser Apotheke.

EuGH: Absolutes Werbeverbot für Zahnärzte verstößt gegen Europarecht

Mit Urteil vom 04.05.2017 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass ein absolutes Werbeverbot für zahnärztliche Leistungen nicht mit EU-Recht vereinbar ist (Rs. C-339/15).

Zum Sachverhalt

Ein in Belgien niedergelassener Zahnarzt stellte eine Stele mit drei bedruckten Seiten auf, auf denen sein Name, seine Tätigkeit als Zahnarzt, seine Website und seine Telefonnummer angegeben waren. Auf seiner Website informierte er Patienten über verschiedene Behandlungen. Schließlich schaltete er Anzeigen in lokalen Tageszeitungen.

Rückblick: Thüringer Assekuranztag 2017 in Erfurt – Praxistipps für die Werbung von der Wettbewerbszentrale

Unter dem Thema „Herausforderung für den Vertrieb in „digitalisierten Zeiten““ veranstaltete das Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft Nordbayern-Thüringen e. V. zusammen mit der Industrie- und Handelskammer Erfurt und dem Bundesverband BVK den Thüringer Assekuranztag 2017 am 26. April 2017 in Erfurt.

EU-Parlament hat neue EU-Medizinprodukte-Verordnung verabschiedet

Nach jahrelangen Verhandlungen hat das EU-Parlament in dieser Woche in zweiter Lesung die neue EU-Medizinprodukte-Verordnung (Medical Device Regulation – MDR) verabschiedet. Diese wird 20 Tage nach offizieller Bekanntmachung im EU-Amtsblatt in Kraft treten und muss nach einer dreijährigen Übergangsfrist, also ab 2020, in jedem EU-Staat angewendet werden. Ziel dieser Verordnung ist es, die Sicherheit der Patienten zu erhöhen.

Health Claims Verordnung: Beschwerden über die Verwendung von gesundheitsbezogenen Angaben für Lebensmittel nehmen zu

Bei der Wettbewerbszentrale gehen im Jahr 2017 vermehrt Beschwerden über die Bewerbung von Lebensmitteln mit gesundheitsbezogenen Angaben ein. Die überwiegende Anzahl der Beanstandungen richtet sich gegen Werbemaßnahmen von Teeanbietern. Aber auch Wein wurde trotz des generellen Verbots der Verwendung von gesundheitsbezogenen Angaben, als gesund beworben.

Wettbewerbszentrale lässt gesundheitsbezogene Angaben für ein Nahrungsergänzungsmittel gerichtlich untersagen – Angaben wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert

Das Landgericht Bielefeld hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale einem Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln untersagt, Produkte mit Zimtextrakt mit Angaben wie „Ein Beitrag zum gesunden Blutzuckerspiegel“ oder „Durch den regelmäßigen Verzehr von Cassia-Zimt (chinesischem Zimt) zur Nahrungsergänzung kann der Zuckerstoffwechsel günstig beeinflusst werden“ oder „Durch wissenschaftliche Studie belegt: Senkt erhöhte Blutzuckerwerte und trägt zur Aufrechterhaltung eines normalen Blutzuckerspiegels bei“ sowie „Sie sind ein Nahrungsergänzungsmittel mit Zimtextrakt und den Vitaminen C und E sowie den Mineralstoffen Zink und Chrom und leisten einen Beitrag für gesunde Blutzuckerwerte“ anzubieten

Was Unternehmer bei Nutzung von kostenpflichtigen Sonderrufnummern beachten sollten – Fragen und Antworten zum Urteil des EuGH vom 02. März 2017, Rs. C-568/15 zur Kostenbelastung von Verbrauchern bei Anrufen über kostenpflichtige Sonderrufnummern

Der EuGH hat mit Urteil vom02. März 2017, RS C – 568/15 entschieden:
Einem Verbraucher dürfen durch einen Anruf unter einer von einem Unternehmen eingerichteten Servicerufnummer wegen Fragen oder Erklärungen zu einem zwischen ihnen geschlossenen Vertrag keine höheren Telefonkosten entstehen als die Kosten eines Anrufs unter einer gewöhnlichen geografischen Festnetz- oder Mobilfunkrufnummer.

Das Urteil hat in der Unternehmerschaft und in der Presse ein großes Echo gefunden.

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