Neues Provisionsabgabeverbot – Wettbewerbszentrale erzielt mit zwei Versicherern außergerichtliche Einigung
In gleich zwei Fällen hat die Wettbewerbszentrale Verstöße von Versicherungsunternehmen gegen das neu geregelte sogenannte „Provisionsabgabeverbot“ unterbunden.
Im ersten Fall hatte der Versicherer dem Versicherungsnehmer beim Abschluss eines Motorradversicherungsvertrages einen Einkaufsgutschein für ein Spezialgeschäft für Motorradzubehör und Bekleidung im Wert von 25,00 Euro versprochen.
