Finanzen, Banken & Versicherungen

Bausparkasse muss Abschlussgebühr für einen Bausparvertrag nicht zurückzahlen, auch wenn der Kunde kündigt – entsprechende Allgemeine Geschäftsbedingung ist wirksam

In einem aktuellen Urteil (Az. XI ZR 3/10) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass eine Klausel in einem Bausparvertrag, nach der der Kunde in jedem Fall 1% der Bausparsumme an die Bank zu zahlen hat, wirksam ist. Konkret sieht die Klausel vor, dass nach Abschluss des Bausparvertrages 1% der Bausparsumme als Abschlussgebühr fällig wird

Wer sich nicht wehrt, zahlt

Diesen Eindruck mussten Kunden einer Versicherung erhalten. Diese schrieb Inhaber einer Wohngebäudeversicherung an mit der Ankündigung, dass in Zukunft der Schutz bei Elementarschäden wie heftiger Niederschlag, Rückstau und Überschwemmung mitversichert sein sollte. Dies und eine Erhöhung der Versicherungssumme mit einem zusätzlichen Beitrag von jährlich bis zu 100 Euro werde automatisch zum 01.09.2010 zu Lasten des Kunden umgesetzt, es sei denn,

Kapitalanlageanbieter muss Irreführung einräumen

Ein Kapitalanlagenanbieter im Bereich von regenerativen Energien warb in seinen Verkaufsprospekten mit einer jährlichen Mindestverzinsung von 6% und einer Investition mit realvorhandenem Gegenwert, mit –„Windkraftanlagen zum Anfassen“. Ebenso wurde mit einer maximalen Sicherheit durch eine breite Streuung des Genusskapitals geworben.

Kommunionkindern darf man keine Angst machen

Dies musste ein Versicherungsvermittler einsehen, der Kommunionkinder anschrieb mit dem Ziel ein speziell auf Kinder zugeschnittenes Versicherungspaket unter dem Titel „proKids Plus“ zu verkaufen.
Diese Unfallversicherung wurde gegenüber den 9- bis 10-jährigen Kindern mit dem Hinweis auf 2 Millionen Kinderunfälle im Jahr beworben.

Lügen haben kurze Beine

Dieses Sprichwort trifft auch auf einen Fall zu, bei dem eine Versicherungsvermittlerin einer privaten Krankenversicherung in einem Anwaltsbüro anrief. Sie verlangte zu einer Anwältin durchgestellt zu werden mit der Behauptung, sie wolle mit Ihre über eine berufliche Zusammenarbeit mit dem Deutschen Anwalt- und Notarverein sprechen.

Kreditbank will in Zukunft auf pauschale Bearbeitungsgebühr für Rücklastschriften verzichten

Die für die Abrechnung der IKEA-Family Bezahlkarte zuständige Kreditbank berechnete Kunden, deren Lastschrift von der Bank nicht eingelöst werden konnte, eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 10 Euro zusätzlich zu den Rücklastschriftkosten der Empfängerbank (Fremdkosten). Begründet wurde dies mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank, dem Preisverzeichnis, in dem eine solche Pauschalgebühr vorgesehen sei und mit System- und Personalkosten im Hause der Bank.

Versorgungswerk für Arbeitnehmer darf nicht darüber täuschen, dass es einer Aufsicht unterliegt

Wirbt ein Versorgungswerk damit, dass das „Bundesaufsichtsamt für Versicherungen und Finanzdienstleistungen“ das Versorgungsmodell auf seine Rechtmäßigkeit hin geprüft habe, obwohl es tatsächlich nicht einmal der Aufsicht der Bundesanstalt unterliegt, so ist dies irreführend. Ein entsprechendes Urteil hat die Wettbewerbszentrale vor dem Landgericht München (Urteil vom 24.02.2010, AZ 1 HK O 22227/09) erstritten.

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