Vertrauenswerbung von Finanzdienstleistern
Wiederholt muss sich die Wettbewerbszentrale mit dem Versuch von Finanzdienstleistern beschäftigen, um Kundenvertrauen zu werben mit dem Hinweis auf eine Beaufsichtigung durch die BaFin.
Allein mit einem solchen Hinweis wollte sich ein Unternehmen, das unter der Bezeichnung „Abrechnungsservice‘“ um Kunden warb, nicht begnügen und bildete im Internet den Bundesadler ab mit dem gleichzeitigen Hinweis „Geprüftes Unternehmen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“.
