Wer sich nicht wehrt, zahlt – Fortsetzung
Am 18.08.2010 hatte die Wettbewerbszentrale über die Praxis einer Versicherungsgesellschaft berichtet, die Kunden die Änderung ihrer Versicherungsverträge ankündigte und diese Änderung auch durchführte, sofern der Kunde einem entsprechenden Schreiben der Versicherung nicht unverzüglich widersprochen hat.