Telemediengesetz heute in Kraft getreten
Das Telemediengesetz (TMG) ersetzt seit heute das Teledienstegesetz (TDG). Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 26.01.2007 den Entwurf der Bundesregierung mit wenigen Änderungen angenommen.
Das Telemediengesetz (TMG) ersetzt seit heute das Teledienstegesetz (TDG). Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 26.01.2007 den Entwurf der Bundesregierung mit wenigen Änderungen angenommen.
Erwartungsgemäß hat der deutsche Bundestag am 18. Januar das neue Telemediengesetz (TMG) verabschiedet, welches zum 01. März 2007 in Kraft tritt. Damit werden die wirtschaftsbezogenen Regelungen für Tele- und Mediendienste in einem Telemediengesetz zusammengeführt.
Das am 01.01.2007 in Kraft getretene Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) hat zu Gesetzesänderungen geführt, die sich auf von Unternehmen versandte E-Mails beziehen: Seit Jahresbeginn sind Unternehmer verpflichtet, in Geschäftsbriefen unabhängig von deren Form bestimmte Geschäftsangaben zu machen.
Gegenstand einer Entscheidung des LG Wiesbaden war die Frage, welche Impressumspflichten bei einem gemeinschaftlichen Internetportal bestehen. Beide Parteien handeln über das Internet mit Computerzubehör, Digitalkameras und ähnlichen Waren. Unter www.m(…)markt.de, der Seite des Beklagten, erfährt der Besucher, dass die einzelnen M-Märkte jeweils eigenständige Gesellschaften sind, die unabhängig voneinander betrieben werden,
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