E-Commerce

Gesetzesentwurf zur Durchsetzung verbraucherschützender Vorschriften im Datenschutzrecht beschlossen – Verbandsklagerecht verankert

Wie das BMJV heute mitteilt, hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts beschlossen. Kern des Regierungsentwurfes ist das sog. Verbandsklagerecht: Nach dem vorgelegten Entwurf sollen Verbraucher- und Wirtschaftsverbände gegen bestimmte Datenschutzverletzungen durch Unternehmen im Wege der Verbandsklage vorgehen können.

Muster-Widerrufsformular in Printwerbung erforderlich?

Unternehmen müssen seit der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie Verbrauchern vor Abgabe von deren Vertragserklärungen eine Vielzahl von Informationen zur Verfügung stellen. So ist der Unternehmer nach § 312 d Abs. 1 BGB verpflichtet, dem Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung klar und verständlich, in einer dem benutzten Fernkommunikationsmittel angepassten Weise, Informationen über das Widerrufsrecht sowie das Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellen.

LG Düsseldorf untersagt irreführende Preiswerbung auf Google-Shopping

Eine Vielzahl von Telekommunikationsanbietern bewirbt auf dem Preisvergleichsportal von Google Mobiltelefone unter Angabe von Preisen. In der Google-Rubrik „Shopping“ können Verkäufer kostenpflichtig die von ihnen zum Verkauf angebotenen Produkte auflisten lassen. Dabei ist unter anderem der vom Verkäufer verlangte Preis anzugeben. Für den Internetnutzer bietet Google-Shopping eine Such- und Vergleichsfunktion.

LG Lüneburg untersagt Irreführung durch unternehmens- und produktbezogene Werbeaussagen

Ein Unternehmen für Soft- und Hardwareprodukte bewarb im Internet seine Onlineshops mit den Aussagen „Rund 30.000 Produkte mit bis zu 80% Preisvorteil. Seit rund 10 Jahren sind wir Ihr seriöser Partner rund um Ihre IT. Mehr als 200.000 Kunden geben uns Recht“, „Weltweiter Versand im 24 Stundenservice“ sowie weiteren ähnlichen Aussagen. Die Wettbewerbszentrale beanstandete diese Werbung als irreführend

Irreführende Preiswerbung beim Onlineshop

Bei der Wettbewerbszentrale gingen verstärkt Beschwerden über Verkaufsförderungsmaßnahmen von Online-Händlern ein. Eine Beschwerde bezog sich auf den nachfolgend beispielhaft dargestellten Sachverhalt:

Ein Online-Möbelhändler bewarb seine Produkte u.a. mit dem Hinweis auf durchgestrichene Bezugspreise. Ein Couchtisch wurde beispielsweise wie folgt beworben: 399,99 Preis 199,99 €. Viele Produkte des Sortiments waren mit derartig hohen Preisreduzierungen angekündigt.

Amazon wegen fehlender Textilkennzeichnung und fehlender Grundpreisangaben verurteilt – LG Köln gibt Klage der Wettbewerbszentrale statt –

Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 6.11.2014 (Az.: 31 O 512/13) dem Online-Händler Amazon mit Sitz in Luxemburg verboten, Verbrauchern Textilerzeugnisse gewerblich anzubieten, ohne Angaben über die verwendeten Fasern zu machen. Ferner wurde dem Unternehmen untersagt, gegenüber Verbrauchern für eine Ware unter Preisangabe zu werben, ohne den Grundpreis anzugeben. Damit gab das Gericht der Wettbewerbszentrale Recht, die Amazon auf Unterlassung verklagt hatte.

BGH bestätigt seine Entscheidung im Online-Rollenspiel „Runes of Magic“ – Werbeaussage richtet sich gezielt an Kinder

Bei dem Online-Rollenspiel „Runes of Magic“ können die Charaktere der Spieler mit virtuellen Gegenständen ausgerüstet werden. Der Kauf der Gegenstände wurde wie folgt beworben:
„Pimp deinen Charakter-Woche (Überschrift)
Ist Dein Charakter bereit für kommende Abenteuer und entsprechend gerüstet?
Es warten tausende von Gefahren in der weiten Welt von Taborea auf Dich und Deinen Charakter.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

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T: +49 6172 12150
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