Werbung mit einer öffentlichen Bestellung und dem „Zeichen für Sachverstand“
Die öffentliche Bestellung ist endlich. Ehemals öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige tun sich mitunter schwer, nach Ablauf – oder in seltenen Fällen nach Widerruf – der Bestellung jegliche Werbehinweise hierauf zu unterlassen oder das nachstehende Logo nicht mehr zu verwenden: