Zu der Frage, wann Influencer Beiträge auf Social Media als Werbung zu kennzeichnen haben, sind in letzter Zeit Landgericht-Entscheidungen ergangen, die in Presse und Fachöffentlichkeit kontrovers diskutiert wurden.
Um rechtliche Probleme des Influencer Marketings zu erörtern, veranstaltete das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 11.06.2019 in Berlin eine Dialogveranstaltung mit Influencern, ausgewählten Wirtschaftsverbänden, den Verbraucherzentralen, Landesmedienanstalten sowie der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz.
Syndikusrechtsanwältin Christina Kiel-Otto, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, stellte dabei als Referentin den Leitfaden der Wettbewerbszentrale zum Influencer Marketing und zur Kennzeichnung von Werbung auf Instagram vor. Auch war sie Teilnehmerin bei der anschließenden Podiumsdiskussion über mögliche legislative Lösungsvorschläge.
(cki)
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