Über die deutsche Musterfeststellungsklage und den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zu Verbandsklagen hielt die Wettbewerbszentrale am 23. Mai 2019 ein Referat beim Arbeitskreis Recht des Industrieverband Garten e. V. (IVG). Die Teilnehmer interessierte, welche Auswirkungen diese Klageformen für Herstellerunternehmen haben.
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Nippe, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, erläuterte die Konzepte der deutschen Musterfeststellungsklage einerseits und der Verbandsklage im Richtlinienvorschlag der EU-Kommission andererseits. Für Herstellerunternehmen können diese Verfahren relevant werden, wenn sie Verbrauchern Herstellergarantien einräumen. Vertragliche Ansprüche gegen die Herstellerunternehmen bestehen regelmäßig nicht, da die Verbraucher vertragliche Beziehungen mit den Einzelhändlern eingehen.
wn
Weitere aktuelle Nachrichten
-
OLG Düsseldorf nennt praxisnahe Kriterien für Irreführung mit Fake-„Warentests“
-
OLG Koblenz: PV-Komplettangebot ist zulassungspflichtiges Handwerk
-
Die Zeit läuft: Ab 19.06.2026 ist der Widerrufsbutton Pflicht
-
OLG Hamm lässt Unternehmen für Aussagen seines Chatbots haften, Volltext verfügbar
-
LG Berlin II: Vermittler tritt irreführend als Versicherer auf
