Die Wettbewerbszentrale hat das Angebot von Hundekotbeuteln beanstandet, die als „biologisch abbaubar“ beworben wurden, aber aus verbotenem Kunststoff bestanden. Der Anbieter vertrieb die Beutel über mehrere Online-Marktplätze und den eigenen Webshop. Auf den Hinweis der Zentrale verpflichtete er sich zur Unterlassung.
Beutel wird zu Mikroplastik
Sowohl die Produktbeschreibung als auch die Verpackung warben mit der biologischen Abbaubarkeit. Nach Auffassung der Wettbewerbszentrale erweckte der Anbieter damit den Eindruck, das Produkt zerfalle unter realistischen Bedingungen in natürliche Bestandteile wie Kohlendioxid, Wasser und Biomasse.
Tatsächlich baut sich der verwendete Kunststoff nicht biologisch ab. Er zerfällt stattdessen in Mikroplastik. Daher hielt die Wettbewerbszentrale die Werbung für irreführend. Die Werbung schuf das Risiko, dass die Kundschaft das Produkt für besonders umweltfreundlich hält und obendrein falsch entsorgt.
Verbotener oxo-abbaubarer Kunststoff
Außerdem bestanden die Beutel nach Angaben des Herstellers aus „EPI-Kunststoff“. Dahinter verbirgt sich ein Kunststoff-Gemisch, das durch Oxidation in Mikropartikel zerfällt. Seit 2021 sind solche oxo-abbaubaren Kunststoffe in der EU verboten. In Deutschland ergibt sich dieses Verbot aus der Einwegkunststoff-Verbotsverordnung (EWKVerbotsV).
Weiterführende Informationen
F 06 0058/26
kok
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