Home Archiv für 2017

Jahr: 2017

BGH zu „Mild gesalzen“ – kein Vergleich nach der Health Claims Verordnung ohne erläuternde Angabe

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil des OLG Karlsruhe gegen den Hersteller von Trockensuppen für Kinder bestätigt (Az. I ZR 100/16). Dem Unternehmen wurde untersagt, die Produkte als „mild gesalzen“ auszuloben.

Zum Sachverhalt
Gegenstand des Verfahrens waren drei Tütensuppen für Kinder mit einem Salzgehalt von 0,6 g, 0,7 g und 0,8 g Salz je 100 ml.

Geltendmachung von abgetretenen, dem Grunde nach unstreitigen Schadenersatzansprüchen durch Sachverständigen ist kein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz

Zu diesem Ergebnis kommt der Bundesgerichtshof in einem am 24. Oktober 2017 veröffentlichten Grundsatzurteil (Bundesgerichtshof, Urteil vom 24. Oktober 2017 – VI ZR 504/16).

Ein Sachverständiger hatte für einen Unfallgeschädigten ein Gutachten über die Höhe des Schadens gefertigt und sich die Schadenersatzansprüche des Geschädigten in Höhe der von ihm für sein Gutachten in Rechnung gestellten Kosten abtreten lassen.

EU-Kommission erinnert Online-Handel an Pflicht zur Verlinkung auf Streitbeilegungsplattform – OLG Hamm verlangt „anklickbaren“ Link

Seit dem 09. Januar 2016 sind Online-Händler in der EU nach Art. 14 der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten dazu verpflichtet, auf ihren Websites auf die von der Kommission betriebene Streitbeilegungsplattform (sog. „OS-Plattform“) hinzuweisen und einen leicht zugänglichen Link zu dieser vorzuhalten

Bentley lenkt gegenüber Wettbewerbszentrale ein

Der britische Automobilhersteller Bentley hat gegenüber der Wettbewerbszentrale erklärt, seine Media-Agentur, die Kreativ-Agentur und die lokalen Marketingteams davon in Kenntnis gesetzt zu haben, dass künftig in Deutschland sowohl in der Print- als auch in der Digitalwerbung die Leistungsangaben der Fahrzeuge gemäß den gesetzlichen Vorschriften erfolgen werden.

Fahrschulwerbung: Gesamtpreiswerbung untersagt

Das Landgericht München I hat einer Fahrschule mit Anerkenntnisurteil vom 27.11.2017 die Werbung mit einem Gesamtpreis untersagt (LG München I, Urteil vom 27.11.2017, Az. 1 HK O 10355/17). Der Fahrschulunternehmer hatte im Internet zwar die Kosten der Führerscheinausbildung einzeln aufgeschlüsselt, dann aber im Rahmen einer Zusammenrechnung einen so genannten „Vergleichspreis“ in Höhe von 1.999 € ausgewiesen.

Die Wettbewerbszentrale sah darin die unzulässige Ankündigung eines Gesamtpreises und erhob, nachdem außergerichtlich keine Einigung erzielt wurde, schließlich Klage. Im Rahmen des Prozessverfahrens riet das Landgericht München I der beklagten Fahrschule,

Wettbewerbszentrale beanstandet erneut Werbung für kostenloses Girokonto

In einem weiteren Fall hat die Wettbewerbszentrale die Werbung der Volks- und Raiffeisenbank Prignitz e. G. für die Eröffnung eines „kostenlosen Girokonto“ beanstandet. Die Bank bewirbt auf ihrer Internetseite für Privatkunden den Abschluss eines Kontovertrages mit dem Hinweis „Ihr kostenloses Girokonto – Ihr Girokonto mit Komplettleistung“.

Im Rahmen der Erläuterung zu diesem Konto wird u. a. auf die Möglichkeit der Abhebung von Bargeld an 18.500 Geldautomaten hingewiesen ebenso wie die Möglichkeit, vor Ort die von der Bank bereitgestellten „SB-Terminals“ zu nutzen. Tatsächlich kann der Kunde dies aber nur, wenn er sich für 5,00 € die dazu erforderliche VR-BankCard ausstellen lässt.

Preiswerbung für Ferienimmobilien – Information über „Öko-Steuer“ auf den Balearen erforderlich

Anbieter von auf den Balearen gelegenen Ferienimmobilien müssen ihre Kunden in ihrer Preiswerbung über die dort erhobene „Öko-Steuer“ informieren. Das hat das LG Hildesheim in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Klageverfahren mit Urteil vom 14.11.2017, Az. 6 O 140/17, entschieden.

Seit dem 01.07.2016 wird auf den Balearen eine „Steuer für nachhaltigen Tourismus“ erhoben.

Werbung mit „0 € Zuzahlung“ unzulässig, wenn Kunden eine erst später zu erstattende Zuzahlung leisten müssen – BGH weist Nichtzulassungsbeschwerde eines Plattformbetreibers zurück

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 30.11.2017 (Az. I ZR 62/17) die Nichtzulassungsbeschwerde eines Unternehmens, das über eine Internetplattform den Abschluss von Verträgen zwischen Verbrauchern und Mobilfunkdienstleistungsunternehmen vermittelt, gegen das von der Wettbewerbszentrale erstrittene Urteil des OLG Düsseldorf (Az. I-20 U 46/16) zurückgewiesen.

Dem Rechtsstreit zugrunde liegen Werbeaussagen eines Plattformbetreibers mit „0 € Zuzahlung“, womit dieser für den Abschluss von Mobilfunkverträgen mit gekoppelter Abgabe von Smartphones geworben hatte. Tatsächlich waren jedoch

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de