BGH zu „Mild gesalzen“ – kein Vergleich nach der Health Claims Verordnung ohne erläuternde Angabe
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil des OLG Karlsruhe gegen den Hersteller von Trockensuppen für Kinder bestätigt (Az. I ZR 100/16). Dem Unternehmen wurde untersagt, die Produkte als „mild gesalzen“ auszuloben.
Zum Sachverhalt
Gegenstand des Verfahrens waren drei Tütensuppen für Kinder mit einem Salzgehalt von 0,6 g, 0,7 g und 0,8 g Salz je 100 ml.