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Preiswerbung für Ferienimmobilien – Information über „Öko-Steuer“ auf den Balearen erforderlich

Anbieter von auf den Balearen gelegenen Ferienimmobilien müssen ihre Kunden in ihrer Preiswerbung über die dort erhobene „Öko-Steuer“ informieren. Das hat das LG Hildesheim in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Klageverfahren mit Urteil vom 14.11.2017, Az. 6 O 140/17, entschieden.

Seit dem 01.07.2016 wird auf den Balearen eine „Steuer für nachhaltigen Tourismus“ erhoben.

Anbieter von auf den Balearen gelegenen Ferienimmobilien müssen ihre Kunden in ihrer Preiswerbung über die dort erhobene „Öko-Steuer“ informieren. Das hat das LG Hildesheim in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Klageverfahren mit Urteil vom 14.11.2017, Az. 6 O 140/17, entschieden.

Seit dem 01.07.2016 wird auf den Balearen eine „Steuer für nachhaltigen Tourismus“ erhoben. Diese beläuft sich für Ferienappartements und Ferienhäuser auf einen Betrag von 0,75 EUR (Nebensaison) bis zu 2,- EUR (Hochsaison) je Wohnung/Haus und Tag. Im konkreten Fall hatte die Anbieterin auf ihrer Internetseite für unterschiedliche Objekte auf den Balearen unter Angabe des Mietpreises sowie fakultativer Zusatzkosten geworben, jedoch keinerlei Angaben zur „Öko-Steuer“ gemacht.

Dies hatte die Wettbewerbszentrale als wettbewerbswidrig beanstandet. Das Landgericht Hildesheim bestätigte in seiner Entscheidung nunmehr die Auffassung der Wettbewerbszentrale.

„Das Urteil macht deutlich, dass die Steuer für nachhaltigen Tourismus, ähnlich wie die deutsche Kurtaxe, zwar nicht in den Mietpreis eingerechnet werden muss. Über die Steuer und deren Höhe muss der Verbraucher jedoch informiert werden, da es sich hierbei für ihn um eine wesentliche Information handelt.“, so Hans-Frieder Schönheit, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, in einer ersten Bewertung der Entscheidung. „Denn bei einem dreiwöchigen Aufenthalt in der Hauptsaison kommen hier mit zum Beispiel 63,- EUR nicht nur marginale Zusatzkosten auf den Verbraucher zu.“, so Schönheit weiter.

Obwohl in der Fach- und Publikumspresse sowie durch die Verbände der Touristik in der Vergangenheit hierüber informiert wurde, sollten Anbieter von Ferienimmobilien auf den Balearen überprüfen, ob die eigene Preisdarstellung den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Wettbewerbszentrale
Die Wettbewerbszentrale ist die größte und einflussreichste Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb. Getragen wird die gemeinnützige Organisation von mehr als 1.200 Unternehmen und über 800 Kammern und Verbänden der Wirtschaft. Sie finanziert sich allein aus der Wirtschaft heraus und erhält keine öffentlichen Mittel. Als branchenübergreifende, neutrale und unabhängige Institution der deutschen Wirtschaft setzt sie die Wettbewerbs- und Verbraucherschutzvorschriften im Markt – notfalls per Gericht – durch. Sie bietet umfassende Informationsdienstleistungen, berät ihre Mitglieder in allen rechtlichen Fragen des Wettbewerbs und unterstützt den Gesetzgeber als neutraler Ratgeber bei der Gestaltung des Rechtsrahmens für den Wettbewerb.

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