Home Archiv für 2013

Jahr: 2013

„Rotbäckchen“-Saft darf nicht mit der Angabe „lernstark“ werben

Der Kindersaft „Rotbäckchen“ darf nach einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz (Urteil vom 11.12.2013, Az. 9 U 405/13) nicht mehr mit den Aussagen „lernstark“ und „mit Eisen und Vitamin B-Komplex zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit“ werben. Auf der Vorderseite der Flasche ist ein blondes Mädchen mit leuchtend roten Wangen und einem blauem Kopftuch abgebildet unter dem sich diese Angaben befinden.

Unzulässige Werbung mit gesetzlich vorgeschriebener Reisepreisabsicherung

Mit Beschluss vom 25.11.2013, Az. 6 U 154/13, hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main einem Reiseveranstalter untersagt, für eine Pauschalreise damit zu werben, dass ein Vorteil dieser Reise in der Übergabe eines Sicherungsscheines im Sinne von § 651k BGB liege. Der Reiseveranstalter hatte in seinem Internetauftritt unter der Überschrift „Die trendtours Vorteile“ mit der Aussage geworben:

Glücks-Wochen-Gewinnspiel für Weingummi ist trotz Kopplung von Gewinnspiel und Warenabsatz zulässig

Aktuell hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein Hersteller von Weingummi und Lakritz ein Gewinnspiel im Fernsehen ankündigen darf, bei dem die Teilnahme nur möglich ist, wenn die Kunden fünf Produkt-Packungen des Herstellers gekauft haben (Urteil vom 12.12.2013 – I ZR 192/12).

Ein Mitbewerber hielt die Werbung für wettbewerbswidrig, weil sie die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen ausnutze.

Wettbewerbszentrale beanstandete irreführende Werbung eines deutschen Unternehmens in Tschechien – Grenzüberschreitender Wettbewerbsverstoß abgestellt

Die Wettbewerbszentrale hat gegenüber einem Unternehmen mit Sitz in Deutschland, das in Tschechien ein SMS-Chat-Portal betreibt, eine Geschäftspraxis als irreführend beanstandet. Der Wettbewerbsverstoß wurde in der Folge abgestellt.

Das Unternehmen, das sich selbst als Kontaktportal bezeichnet, hatte in der tschechischen Republik für sein Chatforum wie folgt geworben: „SMS Chat Portal für Kontakte mit interessanten Frauen und Männern“.

Erneut: Verkaufsbeschränkungen bei verbilligten iTunes-Karten

Ein weiteres Mal musste sich die Wettbewerbszentrale mit einer in der Werbung nicht mitgeteilten Beschränkung der Abgabemenge beim Verkauf von verbilligten iTunes-Karten beschäftigen. Ein Elektronikmarkt in Baden-Württemberg bewarb im Juni 2012 den Verkauf dieser Bezahlkarten mit dem Angebot, Karten im Wert von 15 € zum Preis von 10 € und Karten im Wert von 25 € zum Preis von 15 € abgeben zu wollen. Einem Kunden, der das Geschäft aufsuchte und drei Karten erwerben wollte, wurde die Abgabe dieser Karten verweigert

Irreführende Werbung mit der Bezeichnung „Juwelier Preis“

Die Wettbewerbszentrale beanstandete die Werbung eines Juweliers mit dem Begriff „Juwelier Preis“ wegen Irreführung über den Preis. Der Juwelier warb in seinem Onlineshop mit Preisgegenüberstellungen für den Verkauf von Schmuckstücken wie Diamantringe, Ohrhänger, Halsketten und Anhänger. Den höheren Preis bezeichnete er dabei mit dem Zusatz:

Transparenzanforderungen bei Drosselung mobiler Daten-Flatrates

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale mit Urteil vom 08.11.2013, Az. 6 U 53/13 einem Telekommunikationsunternehmen untersagt, mit der Aussage „Daten-Flat mit bis zu 7,2 Mbit/s“ zu werben. Die Wettbewerbszentrale hatte eine Internetwerbung für einen Mobilfunktarif wegen Irreführung beanstandet, da durch die Aussage „Daten-Flat mit bis zu 7,2 Mbit/s“ beim angesprochenen Verbraucher der Eindruck entstehe, er könne das mobile Internet bei guter Funkverbindung dauerhaft mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von 7,2 Mbit/s nutzen.

Bundesgerichtshof zur Unwirksamkeit einer Klausel zum Versand- und Gefahrübergang in Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Möbelversandhandel

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 06.11.2013, Az. VIII ZR 353/12, die nachfolgende Klausel zum Versand- und Gefahrübergang für unwirksam erklärt. Eine Möbelversandhändlerin vereinbarte diese Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihres Onlineshops.
„Wir schulden nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und

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