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Jahr: 2008

Hohe Ordnungsgelder wegen irreführender Telefonbuchwerbung eines Schlüsseldienstes – Landgericht Paderborn bestätigt Auffassung der Wettbewerbszentrale

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Paderborn jüngst gegen ein bundesweit aktives Schlüsselnotdienstunternehmen empfindliche Ordnungsgelder in Höhe von 100.000 Euro sowie gegen den Geschäftsführer des Unternehmens in Höhe von 20.000 Euro verhängt (Beschluss vom 11.11.2008, Az. 7 O 67/06 – nicht rechtskräftig). Dem Unternehmen und dem Geschäftsführer war bereits im Frühjahr 2007 verboten worden,

EU-Generalanwalt hält Fremdbesitzverbot bei Apotheken für zulässig

Nach Auffassung des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Yves Bot dürfen Apotheken nur von zugelassenen Apothekern geführt werden. Dies müsse sowohl für den Besitz als auch den Betrieb von Apotheken gelten. Die in Deutschland und Italien geltenden Vorschriften, wonach der Besitz und der Betrieb von Apotheken den Apothekern vorbehalten ist, sind nach seiner Ansicht gerechtfertigt.

Wettbewerbszentrale verzeichnet Wettbewerbsverstöße im Fitnessmarkt – OLG Karlsruhe untersagt irreführende Preiswerbung eines Fitness-Studios

Der deutsche Fitnessmarkt ist im vergangenen Jahr nach der von der Beratungsgesellschaft Deloitte Deutschland vorgelegten jährlichen Marktstudie „Der deutsche Fitness- und Wellnessmarkt 2007“ mit 6 % gewachsen (siehe Mitteilung vom 03.04.2008, abrufbar unter www.deloitte.com). Die Wettbewerbszentrale verzeichnet im Jahr 2008 eine Reihe von Wettbewerbsverstößen im Fitnessmarkt.

Herabsetzung von Mitbewerbern bei Werbung für eine Versicherung von Wertsachen

Die Geld- und Werttransportbranche war im Jahr 2006 durch einen Skandal erschüttert worden. Diesen Sachverhalt nahm jüngst ein Versicherungsunternehmen zum Anlass, ein neues Versicherungsprodukt, eine Valorenversicherung, zum Schutz von Kundengeldern zu bewerben. Die Wettbewerbszentrale hat das Versicherungsunternehmen u. a. wegen wettbewerbswidriger Behinderung auf Unterlassung in Anspruch genommen,

Irreführende Werbung mit dem Hinweis „CE-geprüft“ – CE-Kennzeichen ist kein Gütesiegel

Das Landgericht Stendal hat jüngst die Werbung für Arbeitshandschuhe mit dem Hinweis „CE-geprüft“ für irreführend gehalten (Urteil vom 13.11.2008, Az. 31 O 50/08) und ist damit der Auffassung der Wettbewerbszentrale gefolgt. Die Wettbewerbszentrale hatte die Werbung als irreführend beanstandet, weil diese suggerierte, eine neutrale Stelle hätte die Qualität der beworbenen Produkte überprüft, was aber tatsächlich nicht der Fall war.

Bundesgerichtshof: Werbung mit „Telefonieren für 0 Cent!“ intransparent – Angabe weiterer Kosten für Telefonanschluss und Grundgebühr erforderlich

Mit gestern veröffentlichtem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die an die Allgemeinheit gerichtete Werbung mit der Aussage „Telefonieren für 0 Cent!“ nur dann hinreichend transparent ist, wenn auch die Kosten für die Bereitstellung des Telefonanschlusses sowie die monatlich anfallenden Grundgebühren angegeben werden (Urteil vom 17.07.2008, Az. I ZR 139/05).

Oberlandesgericht Frankfurt a. M.: Slamming ist unlautere Behinderung von Mitbewerbern

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 23.10.2008 (Az. 6 U 176/07) die erstinstanzliche Entscheidung (siehe Pressemitteilung vom 10.09.2007) zum so genannten Slamming bestätigt: Das Umstellen von Telefonanschlüssen auf einen anderen Netzbetreiber, ohne dass der Kunde einen Auftrag erteilt oder sein Einverständnis erklärt hätte (so genanntes Slamming), ist wettbewerbswidrig.

„Montanus Vorteil“: Wettbewerbszentrale reicht Klage gegen niederländische Apotheke ein – Gewährung von Rabatten auf verschreibungspflichtige Medikamente rechtswidrig

Die Wettbewerbszentrale hat gestern Klage beim Landgericht Köln gegen die niederländische Montanus Apotheke in Dinxperlo eingereicht. Dieser Schritt ist die Konsequenz aus der öffentlich bekundeten Absicht der Betreiber mehrerer Apotheken im Raum Burscheid, Leichlingen, Wermelskirchen und Hückeswagen, weiter Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente in Kooperation mit der niederländischen Apotheke gewähren zu wollen,

Landgericht Darmstadt untersagt irreführende Werbung mit dem „BVDVA-Gütesiegel“ – Auffassung der Wettbewerbszentrale bestätigt

Mit Urteil vom 24.11.2008 (Az. 22 O 100/08 – nicht rechtskräftig) hat das Landgericht Darmstadt einer Versandapotheke die irreführende Verwendung des „BVDVA-Gütesiegels“ untersagt und damit die Auffassung der Wettbewerbszentrale bestätigt. Die Wettbewerbszentrale hatte die Verwendung des Siegels als irreführend beanstandet und Unterlassungsklage erhoben:

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