Der Wettbewerbszentrale liegen Abmahnschreiben vor, in denen ein unbekannter Dritter im Namen der Wettbewerbszentrale auftritt. Diese Abmahnungen weisen im Briefbogen als vorgeblichen Aussender eine Zweigstelle Hamm-Bellendorf der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. auf. Es wird die Verletzung von Wettbewerbsregeln im Internet beanstandet und gleichzeitig die Zahlung einer Aufwandspauschale verlangt.
Die Wettbewerbszentrale weist darauf hin, dass es sich hier um fingierte Abmahnungen handelt. Die Wettbewerbszentrale ist nicht Aussender dieser Abmahnungen. Die Wettbewerbszentrale rät daher dringend, auf die in der Abmahnung gestellten Forderungen nicht einzugehen und insbesondere keine Zahlungen zu leisten.
Die Wettbewerbszentrale schaltet ferner die zuständige Staatsanwaltschaft ein.
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