Home News Update: Wettbewerbszentrale klagt wegen KI-Chatbot
Person hat ein Handy in der Hand und Robotersymbol stellt dar, dass die Person mit einem Chatbot schreibt

Update: Wettbewerbszentrale klagt wegen KI-Chatbot

Die Wettbewerbszentrale hat in einem Verfahren aus dem vergangenen Jahr nun Klage vor dem LG München I erhoben. Es geht dabei um den KI-Chatbot einer Rundfunkanstalt, der über sendungsbezogene Empfehlungen hinaus unter anderem Leistungen Dritter empfahl und Preisvergleiche anstellte.

Damit verstieß dieser Chatbot nach Auffassung der Wettbewerbszentrale gegen den Medienstaatsvertrag (MStV), da er die dort festgelegten Grenzen eines zulässigen Internet-Angebots der Rundfunkanstalten überschritt. Die Regelungen des Medienstaatsvertrags erlauben zwar solche Telemedienangebote wie einen Chatbot, stellen dafür jedoch Grenzen auf. Diese sieht die Wettbewerbszentrale vorliegend überschritten. Die Klage richtet sich entsprechend nicht gegen den Chatbot selbst, sondern gegen bestimmte Aussagen.

Da das Verfahren trotz langer Verhandlungen nicht außergerichtlich beigelegt werden konnte, ist der Fall nun gerichtlich zu klären.

Weiterführende Informationen

News der Wettbewerbszentrale vom 07.10.2025 // Wenn die KI Werbung macht: Wettbewerbszentrale beanstandet Chatbot einer Rundfunkanstalt >>

News der Wettbewerbszentrale vom 03.06.2026 // OLG Hamm lässt Unternehmen für Aussagen seines Chatbots haften, Volltext verfügbar >>

F 15 240/25

fjg

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