Die Wettbewerbszentrale hat in einem Verfahren aus dem vergangenen Jahr nun Klage vor dem LG München I erhoben. Es geht dabei um den KI-Chatbot einer Rundfunkanstalt, der über sendungsbezogene Empfehlungen hinaus unter anderem Leistungen Dritter empfahl und Preisvergleiche anstellte.
Damit verstieß dieser Chatbot nach Auffassung der Wettbewerbszentrale gegen den Medienstaatsvertrag (MStV), da er die dort festgelegten Grenzen eines zulässigen Internet-Angebots der Rundfunkanstalten überschritt. Die Regelungen des Medienstaatsvertrags erlauben zwar solche Telemedienangebote wie einen Chatbot, stellen dafür jedoch Grenzen auf. Diese sieht die Wettbewerbszentrale vorliegend überschritten. Die Klage richtet sich entsprechend nicht gegen den Chatbot selbst, sondern gegen bestimmte Aussagen.
Da das Verfahren trotz langer Verhandlungen nicht außergerichtlich beigelegt werden konnte, ist der Fall nun gerichtlich zu klären.
Weiterführende Informationen
F 15 240/25
fjg
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