In einer TV-Zeitschrift bot ein bekanntes Medienunternehmen ein Kreuzworträtsel mit einem Gewinnspiel an, bei dem hochwertige Sachpreise wie ein E-Bike ausgelobt wurden. Neben der Möglichkeit der telefonischen Teilnahme (bis zu 0,65 € pro Anruf), bot das Unternehmen weitere Teilnahmemöglichkeiten an:
„Sie wollen nicht anrufen? Dann wählen Sie doch einen dieser Wege:
Per SMS: (…) (€ 0,50/SMS)
Per POST: Postkarte (€ 0,75) an (…) Österreich
INTERNET: www.(…).de/gewinnspiele“
Wählte der Verbraucher den Weg über das Internet, so erfolgte auf der aufgerufenen Internetseite der Hinweis: „Teilnahme per Internet (€ 0,50/Teilnahme, Mobilfunk höher)“.
Nachdem der Teilnehmer seine Daten eingegeben hatte, erfolgte die Aufforderung: „Um den Bezahlvorgang abzuschließen, rufen Sie bitte folgende Nummer an: (…)“
Die Wettbewerbszentrale beanstandete die Gestaltung des Kreuzworträtsels mit Gewinnmöglichkeit als irreführend und intransparent. Zum einen entstand für den Verbraucher der falsche Eindruck, er könne kostenlos und ohne Anruf über das Internet teilnehmen. Zum anderen wurden die Bedingungen der Teilnahme nicht eindeutig und klar angegeben.
Das Unternehmen hat eine Unterlassungserklärung abgegeben und die Teilnahmebedingungen geändert.
(M 1 0363/14)
sb
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Referentenentwurf für Widerrufsbutton in Online-Shops
-
Datenschutz in der Immobilienvermittlung – Teil 1: Problematische Tippgeber-Modelle
-
Gewinnspiel gegen Bewertung: Rechtswidrige Werbung unterbunden
-
LG München I: Werbung mit Bezeichnung „Versicherung“ durch eine Versicherungsvermittlerin irreführend
-
Wettbewerbszentrale beanstandet Bewerbung von Hörgeräten mit Aktionspreis