Home Automobile & Mobilität Automotive Rückblick: Wettbewerbszentrale mit Vortrag auf NEO Mobility Marketeers vertreten

Rückblick: Wettbewerbszentrale mit Vortrag auf NEO Mobility Marketeers vertreten

Am 31.01. und 01.02.2024 fand in Düsseldorf das erste NEO Mobility Marketeers Event statt. Im NIO House am Kö-Bogen in Düsseldorf und in den Design-Offices Fürst & Friedrich fand das zweitägige Event für Autohandels-Marketingmanager:innen statt. Teilgenommen haben 45 Marketeers aus unterschiedlich großen Handelsunternehmen.

Branchenbezogene Themen wie „Marketing-Trends 2024“, Social-Media- und Contentmarketing“, „Google-Advertising“, „Daten, KI und Automation“, „Event- und Personalmarketing“ wurden von Praktikern aus dem Automobilhandel sowie spezialisierten Agenturen präsentiert.

„Social Media – Stolpersteine für den Autohandel – Dos & Don’ts bei der Kennzeichnungspflicht

Und es ging um wettbewerbsrechtliche Themen. Unter der Überschrift „Social Media – Stolpersteine für den Autohandel – Dos & Don’ts bei der Kennzeichnungspflicht“ hat Rechtsanwalt Dr. Andreas Ottofülling von der Wettbewerbszentrale die Zuhörer anhand von zahlreichen Beispielen aus der Praxis auf eine Reise durch – zugegebener Maßen für Nichtjuristen teilweise schwer nachvollziehbare – rechtliche Regelungen mitgenommen. Dabei ging es unter anderem um Praxisbeispiele auf Instagram, Facebook, TikTok & Co.

Die allgemeinen lauterkeitsrechtlichen Regelungen bspw. zur Anbieterkennzeichnung (Impressum) und der Anzeigenkennzeichnung, zum Datenschutz, zur Influencer-Werbung und zu Kundenbewertungen, aber auch zu Green-Claims sowie den Anforderungen der Pkw-EnVKV oder auch zum Bestellbutton und dem Widerruf begründen vielfältige Kennzeichnungspflichten. Dabei hat der Referent die Fälle so gewählt, dass sowohl positive („Dos“) als auch negative („Don’ts) Beispiele den Zuhörern konkrete Vorstellungen von dem vermittelt haben, worauf bei der Social Media Werbung geachtet werden muss.

Ziel des Vortrags war, die Marketeers zu sensibilisieren und zu motivieren, frühzeitig Rechtsrat einzuholen. Denn bei Verstößen gegen solche Kennzeichnungspflichten drohen nicht nur wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, sondern auch Bußgelder oder gar hohe Vertragsstrafen. Denn gerade bei Verstößen gegen die Regelungen der Pkw-EnVKV ist diese Gefahr virulent, weil die meisten Automobilhändler in der Vergangenheit Unterlassungserklärungen unterzeichnet haben und bei erneuter Zuwiderhandlung Vertragsstrafen geltend gemacht werden können. Manche der Teilnehmer haben von „leidvollen“ (kostenintensiven) Erfahrungen berichtet. Aber auch die gezielten Fragen der Teilnehmer haben gezeigt, die rechtliche Komplexität steht der Schnelllebigkeit des Social Media zuwider.

Weiterführende Informationen

News der Wettbewerbszentrale vom 27.3.2023 // Rückblick: Soziale Medien in der Medizin – Wettbewerbszentrale mit Workshop auf der medcom.berlin vertreten >>

News der Wettbewerbszentrale vom 4.10.2022 // Wettbewerbsrecht und Soziale Medien – Wettbewerbszentrale mit Vortrag auf Chirurgenkongress vertreten >>

News der Wettbewerbszentrale vom 29.7.2022 // Rückblick: Vortrag zur Rechtsprechung im Influencer Marketing >>

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Eindrücke von der Veranstaltung

ao

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