Mit Schreiben vom 19.08.2016 hatte das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur nunmehr einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vorgelegt. Ziel der Reform soll nach dem Willen des Gesetzgebers die Verbesserung der Fahrlehrerausbildung und Weiterbildung sowie eine Endbürokratisierung sein.
Die Verbände sind aufgefordert, zu den Gesetzesentwürfen bis zum 9. September 2016 Stellung zu nehmen. Die Wettbewerbszentrale ist vom Ministerium mit Schreiben 25.08.2016 ebenfalls gebeten worden, zu Teilaspekten der Reform aus Ihrer Sicht Stellung zu nehmen. Zusätzlich ist zu der Reform eine Gesprächsrunde beim Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur in Berlin geplant (F 5 0467/14).
Weitere aktuelle Nachrichten
- 
                LG Berlin II: Werbung für Lebensmittel als „verträglich“ kann unzulässig sein
- 
                Rückblick: Wettbewerbszentrale vertreten beim Hessischen Sachverständigentag der IHK
- 
                Dark Patterns: Die fehlende Gesetzeslücke?
- 
                Wettbewerbszentrale beanstandet Gewinnchance bei kostenlosem Hörtest als verbotene Zuwendung
- 
                Wettbewerbszentrale klagt erneut wegen Plattformhaftung gegen Amazon


