Mit News vom 17.02.2017 hat die Wettbewerbszentrale darüber informiert, dass der Bundestag einen Tag zuvor, das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) beschlossen hatte. Gestern ist das HHVG im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Gemäß Art. 3 Abs. 1 tritt es damit weitestgehend heute in Kraft.
In einer immer älter werdenden Gesellschaft kommt der Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln eine besondere Bedeutung zu. Viele Versicherte benötigen z.B. Prothesen, Rollstühle oder Hörgeräte, um ihren Alltag trotz Einschränkungen gut bewältigen zu können. Mit Hilfe des Gesetzes soll die Hilfsmittelversorgung stärker an Qualitätskriterien ausgerichtet werden. Außerdem soll das HHVG die Bedeutung von Physiotherapeuten, Ergotherapeuten u.a. für die Patientenversorgung unterstreichen und einen Rahmen schaffen für deren angemessene Vergütung.
Weiterführende Informationen
Jahresbericht Gesundheitshandwerk/Medizinprodukte 2015 >>
si
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Irreführende Spitzenstellungswerbung eines Hörakustikers als „Nummer 1“
-
OLG Frankfurt am Main: „Arzt für ästhetische Medizin“ ist irreführend
-
Was ist nachhaltiger Anbau? Wettbewerbszentrale beanstandet Fertiggericht
-
Wettbewerbszentrale erhebt Klage gegen dm wegen des Verkaufs von Arzneimitteln
-
Medizinisches Cannabis: Grundsatzverfahren der Wettbewerbszentrale vor dem BGH
