Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat entschieden, dass Zalando als „sehr große Online-Plattform“ einzustufen ist (Urteil vom 03.09.2025, Az. T-348/23, kein Verfahren der Wettbewerbszentrale). Für das Unternehmen gelten damit strengere Pflichten.
Zalando hatte Klage gegen die Einstufung als sehr große Plattform durch die Europäische Kommission erhoben. Die europäische VO 2022/2065 (Digital Services Act, kurz DSA) verpflichtet Online-Dienste wie Plattformen unter anderem, gegen rechtswidrige Inhalte vorzugehen. Besondere Pflichten treffen sehr große Online-Plattformen (sogenannte Very Large Online Platforms, kurz VLOPs).
Risiken durch illegale Produkte
Zalando hatte argumentiert, die Kommission habe die Nutzerzahlen der Plattform falsch berechnet. Weiterhin sei das Unternehmen kein Hosting-Dienst im Sinne des DSA und seine Plattform stelle im Vergleich zu sozialen Medien kein vergleichbares systemisches Risiko für die Verbreitung illegaler Inhalte durch Dritte dar.
Das Gericht hielt die Berechnung der Kommission jedoch für zulässig, sodass Zalando die Schwelle des DSA von 45 Mio. monatlichen Nutzern überschritt. Außerdem stufte es Zalando als Hosting-Dienst ein und betonte, dass auch Online-Marktplätze wegen möglicher illegaler Produktangebote systemische Risiken beinhalten.
Weiterführende Informationen
Zur Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Bereich E-Commerce
kok
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