OLG Celle zu Werkstattklausel einer KFZ-Reparaturversicherung – 50 Kilometer Grenze als unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern unzulässig
Das OLG Celle auf die Klage eines Mitbewerbers einem Anbieter von KFZ-Reparaturversicherungen untersagt, in Zukunft eine Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verwenden, wonach der Verbraucher im Schadensfall verpflichtet ist,