Weitere Themen

Bundesgerichtshof zur formularmäßigen Einwilligung in E-Mail- und SMS-Werbung – „Payback“ – Wirksame Einwilligung setzt gesonderte Opt-in-Erklärung durch zusätzliche Unterschrift oder individuelles Markieren eines entsprechenden Feldes voraus

Die Urteilsgründe der am 16.07.2008 ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az. VIII ZR 348/06) zu einer von dem Rabattsystem „Payback“ verwendeten formularmäßigen Einwilligung in E-Mail- und SMS-Werbung sind gestern veröffentlicht worden (siehe hierzu auch die News der Wettbewerbszentrale vom 16.07.2008).

LG Berlin untersagt Allgemeine Geschäftsbedingungen in Unterrichtsvertrag einer Sprachschule

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Berlin mit Urteil vom 21.05.2008 (Az. 4 O 86/08) einer Sprachschule die Verwendung einiger AGB-Klauseln in Unterrichtsverträgen untersagt. Die Wettbewerbszentrale hatte mehrere Klauseln in Unterrichtsverträgen für Einzeltrainingsstunden wegen unangemessener Benachteiligung der Vertragspartner beanstandet.

EU-Gesetzgebung: Vorschlag zur Lockerung des Werbeverbots für Arzneimittel

Das Werbeverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel könnte zukünftig gelockert werden: Medienberichten zur Folge plant die EU-Kommission, im Herbst einen Richtlinienvorschlag vorzulegen, wonach in der EU zukünftig auch über verschreibungspflichtige Medikamente öffentlich informiert werden darf.

Vortrag der Wettbewerbszentrale im Rahmen der Vorstandssitzung der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände

Die Wettbewerbszentrale hat die Einladung erhalten, bei der Vorstandssitzung der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände am 17./18. September 2008 in Rangsdorf mit den Mitgliedern des Vorstandes Fragen des Wettbewerbsrechts zu erörtern. Im Rahmen der Vorstandssitzung wird Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale und Experte für das Fahrschulwesen, in einem Vortrag die aktuellen Fragen des Wettbewerbsrechts darstellen.

Bundesgerichtshof: Einzugsermächtigungsklausel in AGB von Sportstudio-Verträgen rechtmäßig – Differenzierung zwischen den Verfahren „Einzugsermächtigung“ und „Abbuchungsauftrag“ erforderlich

In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine formularmäßige Einzugsermächtigungsklausel in Sportstudio-Verträgen als rechtmäßig beurteilt und die Klage eines Verbraucherverbandes – wie auch schon die Vorinstanzen – abgewiesen (Urteil vom 29. 05. 2008, Az. III ZR 330/07). Ein Sportstudio verwandte in seinen AGB folgende Klausel:

Verschleierte Kosten bei Inanspruchnahme eines Schlüsselnotdienstes – Wettbewerbszentrale lässt Verwendung unwirksamer AGB-Klauseln gerichtlich untersagen

Die Wettbewerbszentrale hatte einige Klauseln aus den Auftragsbestätigungen eines Schlüsseldienstes als unwirksame Leistungsbestimmungsklauseln beanstandet. Nach dem Landgericht Dortmund gab ihr nun auch das Oberlandesgericht Hamm recht und untersagte die Verwendung einiger Klauseln.

Bundesgerichtshof: Gewerbliche Nachfragewerbung per Fax und E-Mail ohne Einwilligung des Empfängers wettbewerbswidrig

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute in zwei Verfahren entschieden, dass auch die Nachfrage von Unternehmen nach Waren oder Dienstleistungen mittels Fax oder E-Mail ohne Einwilligung des Adressaten wettbewerbswidrig ist. Damit ist nun höchstrichterlich entschieden, dass auch gewerbliche Anfragen nach Waren oder Dienstleistungen „Werbung“ im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG sind.

Urteil des Bundesgerichtshofs zur formularmäßigen Einwilligung in E-Mail- und SMS-Werbung – Formularmäßige „Opt-out-Erklärung“ unwirksam

Mit Urteil vom heutigen Tag hat der Bundesgerichtshof eine von dem Rabattsystem „Payback“ verwendete formularmäßige sog. Opt-out-Erklärung hinsichtlich Einwilligung in Werbung per E-Mail und SMS für teilweise unwirksam erklärt (Az. VIII ZR 348/06). In Formularen, mit denen sich Verbraucher zur Teilnahme an dem Rabattsystem anmelden konnten, hatte der Beklagte eine Einwilligungsklausel

EU-Parlament verabschiedet Verordnung für mehr Preistransparenz bei Flugtickets

Das Europäische Parlament hat heute eine Verordnung verabschiedet, die u. a. für mehr Preistransparenz in der Flugpreiswerbung sorgen soll. Zukünftig besteht danach im Rahmen der Flugpreiswerbung die Verpflichtung, den vom Kunden zu zahlenden Endpreis anzugeben. In der neuen Verordnung „über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten“ heißt es:

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Wettbewerbszentrale e.V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de