Zweites Kartellrechtsforum in Ghent
Die International League of Competition Law (LIDC) und die Union Internationale des Avocats (UIA) veranstalten ihr zweites Kartellrechtsforum. Themen sind Entwicklungen und Trends im Kartellrecht.
Die International League of Competition Law (LIDC) und die Union Internationale des Avocats (UIA) veranstalten ihr zweites Kartellrechtsforum. Themen sind Entwicklungen und Trends im Kartellrecht.
Die europäische Textilkennzeichnungsverordnung ist am 18. Oktober 2011 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und tritt am 07. November 2011 in Kraft. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat. Zu finden ist diese Verordnung hier >>. Die inhaltlichen Änderungen im Vergleich zum bisherigen deutschen Textilkennzeichnungsgesetz sind gering. So entfällt z. B. die Kennzeichnungspflicht für Matratzenteile
Die Hersteller vor allem hochwertiger und preisintensiver Markenprodukte greifen in ihren Lieferverträgen mitunter zu dem Mittel, Händlern den Vertrieb über das Internet zu beschränken oder ganz zu verbieten. Einem Prestigeverlust der Marke durch ein „Verramschen“ der Ware soll dadurch vorgebeugt werden. Der EuGH hat in einer aktuellen Entscheidung vom 13. Oktober 2011 dem Ausschluss des Internetvertriebs durch Händler in einem selektiven Vertriebssystem einen Riegel vorgeschoben und sich damit dem Votum des Generalanwaltes ( vgl. Aktuelles vom 27.05.2011) angeschlossen.
Der Verband der Bausachverständigen Deutschlands e.V., das Kompetenzzentrum Bau Mecklenburg-Vorpommern der Hochschule Wismar und der Bereich Bauingenieurwesen führen in Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin, dem Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V., dem Immobilienverband Deutschland IVD, Verband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen Region Nord e.V. und dem Wismarer Bauseminare e.V. vom 05. bis 07. Oktober die 18. Nordischen Bausachverständigentage durch.
Der Wettbewerbszentrale wurde eine Beschwerde übersandt, wonach eine Detektei mit dem Hinweis geworben hat:
„Als seriöse Detektei und kompetente Detektive sind wir Mitglied im Bund Deutscher Kriminalbeamter“.
Der in der Werbung genannte Bund deutscher Kriminalbeamter (BDK) ist ein selbständiger, parteipolitisch unabhängiger Berufsverband der Angehörigen der deutschen Kriminalpolizei und der übrigen, im Rahmen der Kriminalitätsbekämpfung tätigen Mitarbeiter des Bundes und der Länder.
Die Wettbewerbszentrale stellt seit Anfang dieses Jahres den Eingang zahlreicher Beschwerden über Verstöße von Ärzten gegen deren jeweilige Gebührenordnungen im Rahmen von Gutscheinaktionen auf der Plattform www.groupon.de und anderen Gutscheinplattformen fest. Im Wege der Abmahnung ist sie in knapp 100 Fällen gegen derartige Wettbewerbsverstöße vorgegangen. Dabei beanstandete sie nicht nur den Verstoß gegen die Gebührenordnungen, sondern z. T. auch die unlautere Befristung der Gutscheine, meist auf 6 oder 12 Monate. Eine derart deutliche Verkürzung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung stellt eine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar
Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Berlin mit Beschluss vom 25.08.2011, Az. 16 O 418/11 (nicht rechtskräftig) der niederländischen Betreibergesellschaft des Hotelbuchungsportals www.booking.com im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen dieses Buchungsportals Hotelbetriebe unter der Rubrik „Beliebtheit“ in absteigender Reihenfolge zu platzieren, wenn für die an dem Ranking teilnehmenden Hotels die Möglichkeit besteht, das Ranking durch eine höhere Provision an das Buchungsportal zu beeinflussen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 07.06.2011, Az. XI ZR 388/10) eine Klausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung eines Darlehenskontos in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank für unwirksam erklärt. Nach der Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Darlehensverträge ließ sich die Bank beim Abschluss von Darlehensverträgen die Bezahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des Darlehenskontos versprechen.
Ende Juni 2011 hat das Europäische Parlament den Entwurf einer Richtlinie über Rechte der Verbraucher im Onlinehandel (VerbraucherrechteRL) angenommen und sich damit u. a. für die „Button-Lösung“ zum Schutz vor Kostenfallen im Internet ausgesprochen:
Die Mitglieder eines Kartells müssen bei Kartellverstößen nicht nur mit Geldbußen der Kartellbehörden rechnen, sondern sie können von geschädigten Unternehmen auch auf Zahlung von Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Den Kreis der geschädigten Unternehmen, denen ein Schadensersatzanspruch zustehen kann, zieht der Bundesgerichtshof recht weit, was sich seiner aktuellen Pressemitteilung zu einer im Wortlaut noch nicht vorliegenden Entscheidung (Urteil vom 28.06.2001 Az. KZR 75/10) entnehmen lässt.