Unzulässige Telefonwerbung eines Inkassodienstleisters
Ein Inkassodienstleister aus Flensburg bewarb die von ihm angebotenen Dienstleistungen bei einer Praxisklinik für Mund,- Kiefer,- Gesichtschirurgie per Telefon. In dem Telefongespräch wurde den Mitarbeitern der Praxisklinik angeboten, Forderungen, die nicht über die Abrechnungszentrale oder eine zentrale Abrechnungsstelle eingezogen werden, für die Praxisklinik einzuziehen. Die Praxisklinik hatte zuvor einer werblichen Ansprache per Telefon nicht zugestimmt.
