Weitere Themen

Vertikale Preisbindung und Kartellverbot – Aktuelles Verfahren der Wettbewerbszentrale

Eine kartellrechtswidrige vertikale Preisbindung ist das Thema eines aktuellen Verfahrens der Wettbewerbszentrale gegen die Firma Almased: Diese hatte Apotheken für das Produkt Vitalkost einen Rabatt von 30 % auf den Einkaufspreis angeboten. Bedingung dafür war u. a., dass die Apotheken das Produkt zu einem Preis von mindestens 15,95 € anboten. Die Wettbewerbszentrale hatte diese Preis-Aktion als kartellrechtswidrig beanstandet und zivilrechtliche Unterlassungsklage erhoben.

Rückblick: Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben – Wettbewerbszentrale informierte in der Industrie- und Handelskammer Chemnitz

Auf den 16.03.2016 bat die IHK Chemnitz zu einer Informationsveranstaltung „Kräutertropfen sind gut für Ihre Gesundheit? – Richtig werben mit gesundheitsbezogenen Angaben“. Hierzu fanden sich rund 30 Teilnehmer ein, die in der Gesundheitswirtschaft oder als Dienstleister für diese Branche gewerblich tätig sind.

Durchgeführt wurde die 3-stündige Informationsveranstaltung von Peter Brammen, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale und dort u. a. zuständig für die Gesundheitshandwerke und den Medizinproduktevertrieb.

Preisbindung für Arzneimittel vor dem EuGH: Prozessparteien, EU-Kommission und Bundesregierung stellen ihre Positionen dar

In einem Verfahren der Wettbewerbszentrale wurde vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) am 17.03.2016 die Frage verhandelt, ob das deutsche Arzneimittelpreisrecht auch für niederländische Apotheken gilt, die Kunden in Deutschland beliefern. Dem Verfahren liegt ein so genanntes Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) zugrunde.

Der Ursprung des Verfahrens liegt bereits einige Jahre zurück:
Die Wettbewerbszentrale hatte bereits im Jahre 2009 das Schreiben einer Patientenselbsthilfeorganisation beanstandet, in dem diese ihren Mitgliedern eine Kooperation mit der Versandapotheke DocMorris vorstellte.

Rückblick: Vortrag der Wettbewerbszentrale beim „2.Tag der Versicherungswirtschaft“ der Industrie- und Handelskammern Rheinhessen und Wiesbaden in Mainz

Am 10. März fand in Mainz der „ 2. Tag der Versicherungswirtschaft“ der Industrie- und Handelskammern Rheinhessen und Wiesbaden in Mainz statt.

Die mehr als 70 Teilnehmer aus der Versicherungswirtschaft erhielten zunächst von Ulrich Zander, Vizepräsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK), Informationen zu den aktuellen Entwicklungen in Berlin und Brüssel, also zum Versicherungsvertrieb der Zukunft. Es folgte ein Vortrag der Wettbewerbszentrale zum Wettbewerbsrecht, bei dem auch Dr. Hannes Kopf, Staatssekretär im Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Rheinland Pfalz, zugegen war:

Rückblick: Erstes Expertenforum Automotive Recht (EAR) der Wettbewerbszentrale

Am 1. März 2016 fand in der BMW-Welt in München das Expertenforum Automotive Recht (EAR) statt. Erschienen waren Vertreter von Automobilherstellern und Zulieferunternehmen, Autohäusern sowie Kfz-Verbänden und -Innungen, Prüforganisationen und im Automobilbereich tätige Anwälte.

Dr. Andreas Ottofülling (Wettbewerbszentrale Büro München) begrüßte die Teilnehmer zum ersten Expertenforum Automotive Recht und führte durch das Programm. Den Auftakt des EAR machte Mirko Haase (Präsident Berufsverband der Compliance Manager und General Motors Regional Compliance Officer Europe). Er referierte zum Thema „Wettbewerbsrechtlichen Compliance unter Berücksichtigung der Automobilwirtschaft.“ Neben der Compliance in IT-, Technical-, Tax- und zahlreichen anderen Bereichen sei die interessante Frage, ob auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb einen eigenen Compliance-Bereich eröffne. Wenn sich Wettbewerbsverstöße in einem Unternehmen ereignen oder gar häufen, dann sei es Aufgabe des Compliance Managers, hier einzugreifen.

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) verkündet – Informationspflichten für Unternehmer ab 01.02.2017 zu beachten

Im Jahr 2013 haben das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie 2013/11/EU über alternative Streitbeilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (sog. ADR-Richtlinie) erlassen. Ziel dieser Richtlinie ist es, eine einfache, effiziente, schnelle und kostengünstige Möglichkeit der Beilegung inländischer und grenzüberschreitender Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern zu schaffen, die sich aus offline oder online geschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen ergeben.

OLG Frankfurt hält Ausschluss des Vertriebs über Internetplattformen im selektiven Vertriebssystem für zulässig – Urteilsgründe liegen nun vor

Mit News vom 04.01.2016 >> berichtete die Wettbewerbszentrale über die Pressemitteilung des OLG Frankfurt zu seiner Entscheidung, dass der Ausschluss des Vertriebs über Internetplattformen im selektiven Vertriebssystem zulässig sei. Nunmehr liegt das vollständige Urteil vor, das jedoch noch nicht rechtskräftig ist. Das Gericht hat die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen

Rückblick: Wettbewerbsrechtliche Compliance – Wettbewerbszentrale schult Schornsteinfeger

Am 15.02.2016 fand unter der Organisation des Bundesverbandes für das Schornsteinfegerhandwerk eine Schulung der internen Auditoren und Beauftragten für das Qualitätsmanagement in der Schornsteinfegerschule Niedersachsen in Langenhangen statt. Eines von vielen Themen war auch die wettbewerbsrechtliche Compliance im Schornsteinfegerhandwerk. Zu diesem Thema referierte Sennur Pekpak vom Hamburger Büro der Wettbewerbszentrale vor rund 50 Auditoren.

Werbung für Tee mit gesundheitsbezogenen Angaben: Wettbewerbszentrale rät Teehandelsunternehmen und Anbietern von Tee zur Vorsicht

Bei der Wettbewerbszentrale gehen in letzter Zeit vermehrt Beschwerden über die Bewerbung von Tee mit gesundheitsbezogenen aber auch krankheitsbezogenen Angaben ein. Die Anbieter der Tees bewerben ihre Produkte im Internet mit zahlreichen nicht zugelassenen und wissenschaftlich nicht hinreichend gesicherten Angaben. Vor diesem Hintergrund war die Wettbewerbszentrale gezwungen, die nachfolgenden Aussagen zu beanstanden:

BGH: Belästigende Werbung und Irreführung durch Facebook-Funktion „Freunde finden“

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 14.01.2016, Az. I ZR 65/14, entschieden, dass die mithilfe der Funktion „Freunde finden“ des Internet-Dienstes Facebook versendeten Einladungs-E-Mails an Nichtmitglieder von Facebook, eine wettbewerbsrechtlich unzulässige belästigende Werbung darstellen. Ferner habe Facebook im Rahmen des im November 2010 zur Verfügung gestellten Registrierungsvorgangs für die Funktion „Freunde finden“ den Nutzer über Art und Umfang der Nutzung von ihm importierter Kontaktdaten irregeführt.

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