Geoblocking-Verordnung tritt am 03. Dezember 2018 in Kraft
Wie bereits im März berichtet tritt die Geoblocking-Verordnung (VO(EU) Nr. 218/302) am
3. Dezember 2018 in Kraft. Die Geoblocking-Verordnung soll Kunden aus dem Europäischen Wirtschaftsraum EWR den freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen ungehindert und diskriminierungsfrei ermöglichen. Unternehmen müssen Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung vermeiden. Verbraucher und Unternehmen, soweit diese die Ware nicht weiter verarbeiten, dürfen wegen ihrer Nationalität, ihres Wohnsitzes oder des Ortes ihrer Niederlassung beim Warenkauf im Binnenmarkt nicht unterschiedlich behandelt werden.