Flugpreise dürfen nicht in jeder beliebigen Währung angegeben werden, müssen aber auch nicht immer in „Euro“ erfolgen
Der Preis für einen Flug, der in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union startet, muss entweder in Euro oder in der objektiv mit dem Flug in Verbindung stehenden Landeswährung angegeben werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit aktuellem Urteil entschieden (v. 15.11.2018, Rs. C-330/17).