Weitere Themen

Rückblick: Wettbewerbszentrale referiert über Musterfeststellungsklage und EU-Richtlinienvorschlag zu Verbandsklagen beim Industrieverband Garten e.V. (IVG)

Über die deutsche Musterfeststellungsklage und den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zu Verbandsklagen hielt die Wettbewerbszentrale am 23. Mai 2019 ein Referat beim Arbeitskreis Recht des Industrieverband Garten e. V. (IVG). Die Teilnehmer interessierte, welche Auswirkungen diese Klageformen für Herstellerunternehmen haben.

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Nippe, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, erläuterte die Konzepte der deutschen Musterfeststellungsklage einerseits und der Verbandsklage im Richtlinienvorschlag der EU-Kommission andererseits.

Rückblick: Vortrag der Wettbewerbszentrale für eine Delegation aus der Republik Belarus, der Republik Moldau und der Ukraine

Am 22. Mai 2019 stellte die Wettbewerbszentrale einer Delegation aus der Republik Belarus, der Republik Moldau und der Ukraine das effektive System der privaten Rechtsdurchsetzung im Bereich des Wettbewerbsrechts vor. Die Vertreter und Vertreterinnen der Ministerien und anderer Behörden waren insbesondere an Informationen zur Rechtsdurchsetzung im Verbraucherschutz interessiert.

Generalanwalt beim EuGH stuft Angebot von Airbnb als „Dienst der Informationsgesellschaft“ ein

Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar stellt ein Dienst, wie er von der Plattform Airbnb geleistet wird, einen Dienst der Informationsgesellschaft dar. Das geht aus den Schlussanträgen des Generalanwalts vom 30.04.2019 in der Rs. C-390 hervor.

Dabei geht der Generalanwalt davon aus, dass die Dienstleistung von Airbnb darin besteht, mittels einer elektronischen Plattform einen Kontakt zwischen potenziellen Mietern und Vermietern herzustellen, die kurzfristige Beherbergungsleistungen anbieten. Zudem

Generalanwalt beim EuGH sieht die Angabe „Ursprung: Deutschland“ als nicht irreführend an, wenn Pilze in den Niederlanden aufgezogen und nur für die Ernte nach Deutschland verbracht werden

In seinen Schlussanträgen hat der Generalanwalt beim EuGH ausgeführt, dass das Ursprungsland von pflanzlichen Erzeugnissen das Land ihrer Ernte sei und die korrekte Angabe über das Land der Ernte nicht geeignet sei, den Durchschnittsverbraucher in die Irre zu führen (EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts v. 04.04.2019, Rs. C-686/17).

Rückblick: Wettbewerbsrecht für Immobilienmakler – Wettbewerbszentrale hält Fachseminar beim IVD Nord

Das speziell für Immobilienmakler konzipierte Seminar der Wettbewerbszentrale „Rechtssicher werben und Abmahnungen vermeiden“ ist zum zweiten Mal in das Weiterbildungsangebot des IVD Nord aufgenommen worden und stieß am 28. März 2019 in Hannover auf gute Resonanz.

Das 4-stündige Seminar wurde von Jennifer Beal, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale,

Generalanwalt beim EuGH sieht keine Pflicht zur Angabe einer Telefonnummer im Online-Handel

In seinen Schlussanträgen hat der Generalanwalt beim EuGH ausgeführt, dass der Betreiber einer Online-Handelsplattform wie Amazon nicht dazu verpflichtet ist, dem Verbraucher eine Telefonnummer zur Verfügung zu stellen. Vielmehr kann das Unternehmen frei entscheiden, welche Möglichkeiten der Kontaktaufnahme es dem Verbraucher zur Verfügung stellt (EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts v. 28.02.2019, Rs. C-649/17).

Rückblick: Viertes Expertenforum Automotive Recht (EAR) der Wettbewerbszentrale

Am 19. Februar 2019 fand in der Toyota Collection in Köln das Expertenforum Automotive Recht (EAR) statt. Erschienen waren neben Vertretern von Automobilherstellern und Zulieferunternehmen auch in der Automobilbranche tätige Anwälte sowie Verbandsvertreter.

Das vierte Expertenforum Automotive Recht wurde von RA Dr. Andreas Ottofülling (Wettbewerbszentrale Büro München) eröffnet. Nach der Begrüßung der Referenten und Teilnehmer ging er auf einige aktuelle Themen der letzten Wochen, insbesondere die Rechtsverfolgungspraxis im Bereich der Pkw-EnVKV und der Entwicklung der Elektromobilität ein und moderierte das Tagungsprogramm.

Den Vortragsauftakt machte Prof. Dr. Boris P. Paal, M.Jur. (Oxford) (Albert-Ludwigs-Universität Freiburg). Er referierte zum Thema „Algorithmic Pricing (Preisbildung durch Algorithmen) in der Automobilwirtschaft – eine kartell- und lauterkeitsrechtliche Würdigung.“

Vorläufig keine Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern mehr

Der britische Staubsaugerhersteller Dyson hatte in Brüssel gegen die Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung (EU) 665/2013 von Staubsaugern geklagt, weil diese die Verbraucher in Bezug auf die Energieeffizienz der Staubsauger in die Irre führe. Hauptsächlich wurde beanstandet, dass die Leistung nicht „während des Gebrauchs, sondern nur mit leerem Behälter gemessen“ werde. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat am 8. November 2018 die Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung (EU) 665/2013 von Staubsaugern für nichtig erklärt (Dyson-Urteil – Rechtssache T-544/13 RENV). Die Europäische Kommission hat keinen Widerspruch gegen das Urteil eingelegt. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Wettbewerbszentrale e.V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de