EU-Recht/Internationales Recht

Europäische Kommission gibt Überblick über Stellungnahmen aus den Mitgliedstaaten zum Grünbuch „Verbraucherschutz Acquis“

Die Europäische Kommission (DG Sanco) hat zu dem Grünbuch „Verbraucherschutz Acquis“ mehr als 300 Stellungnahmen von wissenschaftlichen Einrichtungen sowie unterschiedlichen Verbraucher- und Wirtschaftsorganisationen aus den EU-Mitgliedstaaten erhalten. Auch die Wettbewerbszentrale hatte seinerzeit hierzu ihre Stellungnahme an die Kommission übermittelt.

Neue EU-Spirituosenverordnung – Pfälzer Weinbrand, Schwarzwälder Williamsbirne, Fränkischer Obstler und andere geographische Ursprungsbezeichnungen zukünftig besser geschützt

In Erster Lesung hat das Europäische Parlament am 19.06.2007 die neue EU-Spirituosenverordnung verabschiedet, die voraussichtlich im September endgültig vom Ministerrat angenommen werden wird. Mit ihr wird das geltende EU-Recht bezüglich Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung, Etikettierung und Schutz bestimmter Spirituosen aktualisiert und an neue technische Entwicklungen sowie an die Regelungen im Rahmen der WTO angepasst.

Europäische Kommission stellt Arbeitspapier zur Pauschalreiserichtlinie vor – Stellungnahmefrist für interessierte Kreise und EU-Mitgliedstaaten bis 1. Oktober 2007

Die EU-Kommission hat nun ein Arbeitspapier vorgelegt, welches im Rahmen der Überprüfung einer Überarbeitung der Richtlinie über Pauschalreisen 90/314/EWG (Pauschalreiserichtlinie) als Grundlage für die Anhörung interessierter Kreise und der Mitgliedstaaten dient. Die Möglichkeit zu einer Stellungnahme zu den in dem Arbeitspapier aufgeworfenen Fragen besteht bis zum 1. Oktober 2007.

EuGH: Schwedisches Einfuhrverbot für Alkohol durch Privatpersonen verstößt gegen EU-Recht

Das Verbot der Einfuhr von alkoholischen Getränken durch Privatpersonen nach Schweden stellt eine nicht gerechtfertigte mengenmäßige Beschränkung des freien Warenverkehrs dar. Diese Maßnahme ist ungeeignet, das Ziel einer allgemeinen Beschränkung des Alkoholkonsums zu erreichen, und steht außer Verhältnis zu dem Ziel, die Jugend gegen die schädlichen Auswirkungen des Alkoholkonsums zu schützen.

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