AGB

Unangemessen lange Vertragslaufzeiten in Stromverträgen – Wettbewerbszentrale erreicht außergerichtlich Einigung mit Energieversorger und Schornsteinfegern

Wiederholt erhält die Wettbewerbszentrale Anfragen und Beschwerden, die vorformulierte Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Strom- und Gaslieferungsverträgen im B2C-Verhältnis betreffen. Über unzulässige Verzugsklauseln in Stromverträgen hatten wir bereits mit News vom 14.03.2014 >> berichtet.

Gesetzesentwurf zur Durchsetzung verbraucherschützender Vorschriften im Datenschutzrecht beschlossen – Verbandsklagerecht verankert

Wie das BMJV heute mitteilt, hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts beschlossen. Kern des Regierungsentwurfes ist das sog. Verbandsklagerecht: Nach dem vorgelegten Entwurf sollen Verbraucher- und Wirtschaftsverbände gegen bestimmte Datenschutzverletzungen durch Unternehmen im Wege der Verbandsklage vorgehen können.

OLG Oldenburg zur Unwirksamkeit von Rechtswahlklauseln im innergemeinschaftlichen Online-Handel

Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 23.09.2014, (Az. 6 U 113/14) sind Klauseln, die ausschließlich deutsches Recht als Vertragsgrundlage vorsehen, unwirksam im Rechtsverkehr mit Verbrauchern, die nicht in Deutschland ansässig sind. Ein Onlinehändler, dessen Angebote sich auch an Verbraucher im Ausland richten, vereinbarte mit diesen Verbrauchern in seinem Onlineshop und in seinen Shopangeboten auf der Plattform Amazon folgende Rechtswahlklauseln:

Stornopauschalen 100 % in Hotel-AGB

In den letzten Wochen musste die Wettbewerbszentrale Buchungsbedingungen von Hotelketten im Hinblick auf Stornoregelungen beanstanden. Zahlreiche Hotelketten, darunter so namhafte Anbieter wie etwa ACCOR, Starwood und andere hatten bei manchen der angebotenen Tarife in den Buchungsbedingungen vorgesehen, dass bei einer Stornierung des Hotelzimmers eine Stornoentschädigung in Höhe des vollen Übernachtungspreises erfolgen sollte.

Bank darf per AGB kein Reklamationsentgelt fordern

Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Bank, die ein pauschaliertes Entgelt für Reklamationen, Nachfragen oder Nachforschungen im Zusammenhang mit Überweisungen oder ein pauschales Entgelt für die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung bzw. einer Nichtabnahmeentschädigung eines Kredites vorsehen sind unzulässig. Eine dementsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main (Az. 23 U 50/12) ist nach Revisionsrücknahme (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14.01.2014, Az. XI ZR 180/13) aktuell rechtskräftig geworden.

Bundesgerichtshof zur Unwirksamkeit einer Klausel zum Versand- und Gefahrübergang in Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Möbelversandhandel

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 06.11.2013, Az. VIII ZR 353/12, die nachfolgende Klausel zum Versand- und Gefahrübergang für unwirksam erklärt. Eine Möbelversandhändlerin vereinbarte diese Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihres Onlineshops.
„Wir schulden nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und

Klage der Wettbewerbszentrale gegen Hersteller von Kameraprodukten: Kein Ausschluss des Vertriebs über Internetplattformen – LG Kiel verbietet entsprechende Klausel in Händlerverträgen –

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Kiel einem Hersteller von Kameraprodukten verboten, in seinen Händlerverträgen zu bestimmen, dass der Verkauf seiner Produkte über Internetplattformen Dritter, wie z. B. eBay oder Amazon Marketplace, nicht gestattet ist (Urteil vom 08.11.2013, Az. 14 O 44/13 Kart, nicht rechtskräftig). Der Hersteller hatte in den Händlerverträgen mit Einzelhändlern folgende Vertragsbestimmung verwendet:

Thüringer OLG Jena: zu unwirksamen AGB, die einen zweimaligen Nacherfüllungsversuch und eine Verjährungsverkürzung bei zu montierenden Ladeneinrichtungen vorsehen

Das Thüringer Oberlandesgericht in Jena hat mit Urteil vom 19.09.2013, Az. 1 U 194/13 auf Klage der Wettbewerbszentrale entschieden, dass die nachfolgenden Klauseln, die auch dem Abschluss von Werkverträgen zugrunde gelegt wurden, unwirksam gegenüber Unternehmern und Verbrauchern sind. Außerdem sieht das Gericht in der Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Abschluss von Werkverträgen, die von Werkvertragsrecht abweichende und benachteiligende inhaltliche Regelungen des Kaufrechts enthalten,

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