Slogan auf wimdu.de „50 % günstiger als Hotels“ als irreführend untersagt – Wettbewerbszentrale auch in zweiter Instanz erfolgreich
In einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren gegen die Betreiberin der Plattform wimdu.de hat das Kammergericht Berlin mit Urteil vom 11.03.2016 (Az. 5 U 83/15, Revision nicht zugelassen) die erstinstanzliche Untersagung des Slogans „50 % günstiger als Hotels“ bestätigt (Vorinstanz LG Berlin, Urteil vom 14.04.2015, Az. 103 O 24/14). Die Wettbewerbszentrale hat sich damit auch in zweiter Instanz gegen die Betreiberin der Plattform wimdu.de, einer Vermittlungsplattform für die Vermietung von Appartements als Ferienunterkünfte, durchgesetzt.
Die Wettbewerbszentrale hatte den auf der Buchungsplattform wimdu.de eingeblendeten Slogan als irreführend beanstandet, da