Slogan „50 % günstiger als Hotels“ auf www.wimdu.de: Über Frage der Irreführung wird in zweiter Instanz vor KG Berlin verhandelt
In einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren wird am 11.03.2016 der 5. Zivilsenat des Kammergerichts Berlin über die Berufung der Betreiberin des Online-Portals www.wimdu.de gegen die erstinstanzliche Verurteilung durch das LG Berlin verhandeln.
Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hatte das Landgericht Berlin dem Vermittler für die Vermietung von Appartements als Ferienunterkünfte untersagt, im Internet oder sonst werblich für das eigene Angebot mit der Aussage „50 % günstiger als Hotels“,