Händler in die Irre geführt: Hersteller muss Produktion und Vertrieb ändern – Produkte mit Kennzeichnung „Germany“ müssen in Deutschland hergestellt sein
Rechtskräftig geworden ist jüngst ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (Urteil vom 07.11.2008, Az. 3/12 O 55/08): Die Wettbewerbszentrale hatte einem in Deutschland ansässigen Hersteller von Messern und Schneidwaren die Werbung und den Vertrieb von Messern mit der Bezeichnung „Germany“ gerichtlich verbieten lassen. Das Unternehmen hatte in seinem an Groß- und Einzelhändler gerichteten Katalog 2008