Wettbewerbszentrale erfolgreich gegen Kostenfallen im Internet – Gebrüder Schmidtlein GbR vom Landgericht Darmstadt zu Vertragsstrafe verurteilt / Weitere Unterlassungsklagen von Wettbewerbszentrale eingereicht
Wegen irreführender Angebote im Internet erwirkte die Wettbewerbszentrale jüngst ein beispielgebendes Urteil, das den seriösen Online-Handel stärkt. Auf Antrag der Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft hat das Landgericht Darmstadt die Gebrüder Schmidtlein GbR zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von insgesamt 24.000,– € verurteilt (Urteil vom 08.05.2007, Az. 12 O 532/06 – nicht rechtskräftig).
