Flugpreiswerbung: Landgericht Frankfurt a. M. untersagt fehlende Endpreisangabe -Wettbewerbszentrale begrüßt die Entscheidung
Die Wettbewerbszentrale setzt sich schon seit geraumer Zeit dafür ein, dass in der Preiswerbung für Flugreisen eine klare Endpreiswerbung zu erfolgen hat, die sämtliche obligatorischen Preisbestandteile umfasst. In der Vergangenheit hatten Gerichte fehlende Endpreisangaben oftmals als wettbewerbsrecht-lich nicht verfolgbare Bagatelle eingestuft. Die Wettbewerbszentrale sieht sich nunmehr durch ein erst jetzt vorliegendes Urteil des Landgerichts Frankfurt a. M. bestätigt
