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Rückblick: Seminar zum Datenschutz im augenoptischen Betrieb – Wettbewerbszentrale gibt Augenoptikern Praxistipps für die Nutzung von Kundendaten zu Werbezwecken

Im Rahmen des Weiterbildungsangebots, das der Südwestdeutsche Augenoptikerverband für seine Innungsmitglieder aus Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland regelmäßig veranstaltet, hat die Wettbewerbszentrale am 25.01.2018 in Karlsruhe ein Seminar zum Datenschutz durchgeführt.

EU-Kommission veröffentlicht Leitfaden zur Datenschutz-GrundVO

Mit einem gestern veröffentlichten Leitfaden zur Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) will die Europäische Kommission die Anwendung der ab dem 25.05.2018 geltenden neuen Datenschutzbestimmungen erleichtern. Außerdem hat die Kommission ein Online-Tool eingerichtet,

Ausnahmen von Preisaktionswerbung sind grundsätzlich in der Werbung selbst anzugeben – BGH-Urteil zum sog. Medienbruch bei Sternchenhinweis

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei einer Preisaktionswerbung für Möbel die Angaben zu von der Aktion ausgeschlossenen Waren schon in dem für die Werbung benutzten Kommunikationsmittel selbst zu machen sind. Eine Ausnahme gilt dann, wenn räumliche oder zeitliche Beschränkungen dieses Kommunikationsmittels einer entsprechenden Angabe entgegenstehen. Dies sei bei Werbeanzeigen in der Regel nicht der Fall (BGH, Urteil vom 27.07.2017, Az. I ZR 153/16 – 19 % MwSt. GESCHENKT).

OLG Hamburg: Wirkaussagen für Gesundheitsmatte sind irreführend

Das Oberlandesgericht Hamburg hat einem Schweizer Vertreiber von so genannten Gesundheitsmatten zur Massage der Fußreflexzonen mehrere Aussagen als irreführend untersagt (OLG Hamburg, Urteil vom 21.12.2017, Az. 3 U 26/15). Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale, nachdem sie das Unternehmen vergeblich aufgefordert hatte, die Aussagen zu unterlassen.

Fahrschulwerbung: Wettbewerbszentrale rät weiter zur Vorsicht bei Werbung für Einsatz von Fahrsimulatoren

Aus aktuellem Anlass weist die Wettbewerbszentrale erneut daraufhin, dass für den Einsatz von Fahrsimulatoren im Fahrschulbereich keine Werbeaussagen verwendet werden dürfen, deren Richtigkeit nicht belegt werden kann.

In drei Fällen erhielt die Wettbewerbszentrale aktuell Beschwerden darüber, dass Fahrschulunternehmer den Einsatz dieser Geräte in ihren Internettauftritten bewarben mit Aussagen, die den Eindruck erwecken, die Übungsstunden auf dem Simulator könnten Teile der praktischen Fahrausbildung ersetzen.

Und noch einmal: BGH zu „Detox“ als gesundheitsbezogener Angabe

Mit einem jüngst bekannt gewordenen Beschluss in einem „Detox“-Verfahren gegen einen weiteren Hersteller einer Kräuterteemischung hat der BGH die Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg (Urteil vom 29. Juni 2016, Az. 3 U 32/16) zurückgewiesen und noch einmal bestätigt, dass die Bezeichnung „Detox“ eine spezielle gesundheitsbezogene Angabe darstellt

OLG Hamburg: Wirkaussagen für Gesundheitsmatte sind irreführend

Das Oberlandesgericht Hamburg hat einem Schweizer Vertreiber von so genannten Gesundheitsmatten zur Massage der Fußreflexzonen mehrere Aussagen als irreführend untersagt (OLG Hamburg, Urteil vom 21.12.2017, Az. 3 U 26/15). Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale, nachdem sie das Unternehmen vergeblich aufgefordert hatte, die Aussagen zu unterlassen

BGH verhandelt im April 2018 über Zulässigkeit von Werbeblockern im Internet

In einem Verfahren zur Frage der Zulässigkeit von AdBlockern im Internet hat der Bundesgerichtshof (BGH) Termin zur mündlichen Verhandlung für den 19.04.2018 anberaumt (Az. I ZR 154/16). Dies teilte der BGH am Dienstag in einer Pressemitteilung mit.

Die Klägerin ist die Axel Springer AG und stellt im Rahmen ihrer Verlagstätigkeit ihre redaktionellen Inhalte auch auf ihren Webangeboten zur Verfügung und

OLG Bamberg entscheidet zu „Zugelassenes Inkassounternehmen“

Die Werbung eines im Rechtsdienstleistungsregister eingetragenen Inkassounternehmens mit dem Hinweis „zugelassenes Inkassounternehmen“ ist nach einem Beschluss des OLG Bamberg nicht irreführend (OLG Bamberg, Hinweisbeschluss vom 12.06.2017 – 3 U 161/16).

Das beklagte Inkassounternehmen warb sowohl auf seiner Homepage als auch auf dem Briefpapier mit dem Hinweis „zugelassenes Inkassounternehmen“.

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