Negativzinsen für Geldanlagen sind unzulässig – LG Tübingen entscheidet über Altverträge bei privaten Bankkunden
Das LG Tübingen hat am 26.01.2018 in einem Streit über Negativzinsen für private Bankkunden entschieden.
Die Volksbank Reutlingen hatte in einem Preisaushang angekündigt, Negativzinsen für Tages- und Festgeldkonten einführen zu wollen.
