Das Landgericht Köln hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale einem Unternehmen die Werbung mit einer Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht untersagt, die tatsächlich gar nicht stattfindet (LG Köln, Anerkenntnisurteil vom 08.02.2019, Az. 84 O 273/18).
Das Unternehmen warb im Internet damit, dass es Lebensversicherungen, Bausparverträge und private Rentenversicherung gegen Bargeldauszahlung in 30 Minuten ankauft. Im Rahmen der Werbung wurde auf der Homepage unter der Überschrift „Sicher und Diskret seit 2012“ damit geworden, das die „Bundesaufsicht für Finanzen“ und das Bundesministerium der Finanzen die Aufsicht über das Unternehmen ausübt, was tatsächlich aber nicht zutrifft. Ebenso wurde in diesem Kontext mit der Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer zu Köln geworben.