Überschreiten des Sachgebiets eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen – OLG Köln bejaht Wettbewerbsverstoß
Das Oberlandesgericht Köln hat mit (noch nicht rechtskräftigem) Urteil vom 07.05.2021, Az. 6 U 137/20, entschieden, ein durch die Handwerkskammer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Bereich „Kälteanlagenbauerhandwerk“ ist nicht berechtigt, Überprüfungen nach § 14 der 42. BImSchV an Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern durchzuführen.
