Irreführende Werbung – wenn Ackerland als Bauland angepriesen wird
In Zeiten knappen Wohnraums sind Baugrundstücke sehr gefragt, weshalb ein Entwickler von Bauland einzelne Projekte für die Öffentlichkeit auf seiner Webseite bewarb.
In Zeiten knappen Wohnraums sind Baugrundstücke sehr gefragt, weshalb ein Entwickler von Bauland einzelne Projekte für die Öffentlichkeit auf seiner Webseite bewarb.
Das Landgericht Ingolstadt hat eine Elektronikmarktkette auf Antrag der Wettbewerbszentrale verurteilt, es zu unterlassen, in Zukunft mit einem Verkaufscountdown unter Einblendung einer ablaufenden Uhr zu werben, wenn die dabei angebotenen Waren tatsächlich gar nicht zum Verkauf bereit stehen
Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass die vorzeitige Verlängerung eines Mobilfunkvertrages um 24 Monate zulässig sei, auch wenn die neue vereinbarte Laufzeit an das Enddatum des noch laufenden Mobilfunkvertrages anschließt
Die Wettbewerbszentrale hat jüngst die Werbung für die Neueinführung eines Desinfektions-Hand-Schaumes beanstandet.
Ein Gutschein, der ankündigt, für alle Autowäschen zu gelten, muss halten was er verspricht, sonst ist er irreführend.
Das OLG München hat die Bewerbung einer Reise mit den Aussagen „Von uns für Sie geprüft!“, „Kundenzufriedenheit „sehr gut“ und „Gesamt-Note: 1,48“ als irreführend bewertet, da der Erklärung kein objektiver Test, sondern lediglich eine Kundenzufriedenheitsumfrage zugrunde lag
Das Landgericht Düsseldorf hat einer Versicherungsvermittlerin auf Antrag der Wettbewerbszentrale untersagt, sich auf einem „Business Portal“ als „Versicherungsmakler/in“ zu bezeichnen
Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Essen einem Unternehmer untersagt, für Nahrungsergänzungsmittel mit einer Grafik zu werben, die verschiedene Keime in stilisierter Abbildung und zudem eine männliche Person zeigt, die ihre linke Hand in Abwehrhaltung gegen die Keime ausstreckt.
Zum 01.07.2021 tritt das Gesetz über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds und zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften in Kraft („Reisesicherungsfondsgesetz“) und reformiert die Insolvenzsicherung im Pauschalreiserecht.
Der Inhaber eines Kfz-Sachverständigenbüros warb auf seiner Homepage unter Abbildung seiner Person sowie Angabe seines Namens mit u.a. folgenden Hinweisen: