„Medien-Film-Fernsehsachverständiger IHK“ – unlautere Sachverständigenbezeichnung
Ein ehemals von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Sachgebiet „Film- und Fernsehproduktionen“ darf …
Ein ehemals von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Sachgebiet „Film- und Fernsehproduktionen“ darf …
„Führerscheinaktion“, „Young Star Aktion“, „Young Star Promo“ o.ä. lauteten Werbeaktionen von Motorradhändlern bei denen diese auf Internetplattformen wie mobile.de für den Verkauf von Motorrädern warben.
Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erhalten von den Bestellungskörperschaften neben einem Ausweis auch einen Rundstempel den sie bei ihrer originären Sachverständigentätigkeit in dem Bestellungsgebiet verwenden dürfen.
Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Bezeichnung „Kräutertee mit Schüssler-Salz“ nicht zu beanstanden ist (OLG Hamburg, Urteil vom 22.07.2021, Az. 3 U 195/18).
In zwei aktuell von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren haben die Gerichte die Frage, ob sich die Gewährung von Payback-Punkten nach den heilmittelwerberechtlichen Vorschriften beurteilt, für Hörgeräte und Arzneimittel unterschiedlich beurteilt.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Überziehungszinsen für die vereinbarte oder geduldete Überziehung eines Girokontos im Preisverzeichnis und im Rahmen der Internetwerbung von Banken und Spakassen besonders deutlich kenntlich zu machen sind
Ist bei einer Werbung mit „bis zu 70% Rabatt“ in einzelnen Kategorien von Textilien (Herren, Kinder) lediglich ein Anteil von unter 3% der aktuell erhältlichen Waren um 70% oder mehr reduziert, ist die Werbung irreführend.
In einem Verfahren der Wettbewerbszentrale hatte das Landgericht Koblenz einem Arzt per einstweiliger Verfügung untersagt, medizinische Ferndiagnosen und entsprechende Therapien zu bewerben sowie mit der Bezeichnung „Facharzt für … Akupunktur, Hypnose, Sexualmedizin, Psychoneuroimmunologie, Energie- und Raumfahrtmedizin“ zu werben
Der Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 29. Juli 2021, Az. I ZR 135/20) hat dem EuGH Fragen dazu vorgelegt, ob bei der Werbung für Waren in Pfandbehältern der Pfandbetrag gesondert ausgewiesen werden darf oder ein Gesamtpreis einschließlich des Pfandbetrags angegeben werden muss.
Eine Servicekette, die in einigen Bundesländern Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen anbietet, warb in einem Prospekt unter anderem unter Abbildung einer Prüfplakette mit der Angabe eines Preises von 89 Euro für die Hauptuntersuchung