
Bestellungstenor und Trennungsgebot begrenzen die Werbung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
Das Landgericht Regensburg hat entschieden, dass es Werbebeschränkungen für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige wegen des Bestellungstenors und des Trennungsgebots gibt