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Wettbewerbszentrale beanstandet Vertragsverlängerung eines Stellenportals als intransparent

Die Wettbewerbszentrale hat aufgrund einer Beschwerde kürzlich den Bestellvorgang eines Stellenportals wegen Intransparenz bei Vertragsverlängerungen beanstandet.

Der Portalbetreiber bot zahlungspflichtige Premium-Mitgliedschaften an, informierte aber aus Sicht der Wettbewerbszentrale nicht transparent genug über Preise und die rechtlichen Folgen dieser Mitgliedschaften und verstieß auch nach Auffassung der Zentrale gegen weitere rechtliche Pflichten im E-Commerce-Bereich.

Günstige Testmitgliedschaft, teure Vertragsverlängerung

Die Seite bewarb vierzehntägige Mitgliedschaften zum Test der Premium-Features für rund drei Euro. Nur aus dem Kleingedruckten ergab sich eine automatische Vertragsverlängerung um jeweils vier Wochen zu erheblich höheren Kosten von rund 70 Euro. Zahlreiche negative Bewertungen zeigten, dass dies für viele überraschend kam. Die Wettbewerbszentrale sah darin eine Irreführung und verlangte von dem Portalbetreiber Anpassung. 

Bestell- und Kündigungsbutton ebenfalls fehlerhaft

Hinzu kam, dass der Seite ein ordnungsgemäßer Bestellbutton nach § 312j Abs. 3 BGB fehlte. Der Button, der zum Vertragsschluss führte, war lediglich mit „Bestellung abschließen“ beschriftet. Einen Hinweis auf Kostenfolgen enthielt er nicht. 

Obwohl es sich bei den Premium-Mitgliedschaften um ein Abo handelte, das elektronisch abgeschlossen wurde, fehlte der Seite außerdem ein Kündigungsbutton. Nach § 312k BGB ist ein solcher Button als einfache Kündigungsmöglichkeit vorgeschrieben. Damit wollte der Gesetzgeber dem Umstand entgegenwirken, dass Verträge im E-Commerce oft sehr einfach abzuschließen, aber erheblich schwieriger zu kündigen sind. Auch dies hat die Wettbewerbszentrale jeweils moniert. 

Die Betreiberin der Seite hat eine Unterlassungserklärung abgegeben und sich dazu verpflichtet, die Seite zeitnah umzustellen.

Weiterführende Informationen

News der Wettbewerbszentrale vom 1.10.2021 // AGB-Recht: BGB Änderungen zu Abtretungsausschluss, Vertragsverlängerungen und Kündigungsbutton durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge >>

F 03 0084/23

kok

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