Bundesrat: Keine Einigung zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Die Verhandlungen des Vermittlungsausschusses zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sind gestern Abend gescheitert.
Die Verhandlungen des Vermittlungsausschusses zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sind gestern Abend gescheitert.
Das Verwaltungsgericht Köln hat mit einem am 24. Mai 2004 bekannt gegebenen Beschluss vom 19. Mai 2004 einen Eilantrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine Verfügung abgelehnt, mit der die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post und Post (RegTP) einer niederländischen Firma das sog. Telefon-Spamming untersagt hatte.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird in dem Verfassungsbeschwerde-Verfahren „Ladenschlusszeiten“ auf der Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 4. November 2003 am:
Der Wettbewerbsrat konnte am 18. Mai 2004 unter irischer Präsidentschaft eine Einigung über die RL über unlautere Geschäftspraktiken erzielen.
Am 18.05.2004 hat der EU-Ministerrat die „Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz“ (noch der alte Entwurf) verabschiedet.
Im Rahmen von Umbauarbeiten, warb ein Apotheker an der Außenfassade seiner Apotheke neben der Angabe „Apotheke“ mit der Bezeichnung „Parfümerie“.
Ab 1. Juni 2004 müssen bei einer Markenanmeldung die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen nach Klassen gruppiert aufgelistet werden.
Bei Internet-Auktionen sind eine ganze Reihe rechtlicher Bestimmungen zu beachten. Wegen der Vielzahl der Beschwerden bei der WBZ informieren wir ausführlich.
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung den Vermittlungsausschuss zu dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) aus drei Gründen angerufen. Überarbeitet werden sollen der Gewinnabschöpfungsanspruch, die Regeln zur Telefonwerbung und die Preisangabenverordnung.
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) hat seit dem 13.05.2004 auf ihrer Internetseite (www.regtp.de) eine Tabelle veröffentlicht,
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