Die Verhandlungen des Vermittlungsausschusses zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sind gestern Abend gescheitert. Das Verfahren wurde unter einvernehmlichem Verzicht auf die Einhaltung der Ladungsfrist nach drei Sitzungen ohne Einigungsvorschlag abgeschlossen. Bei diesem Gesetz handelt es sich um ein Einspruchsgesetz. Der Bundesrat hat in seiner nächsten Sitzung am 11. Juni 2004 zu entscheiden, ob er gegen das Gesetz Einspruch einlegt. Legt der Bundesrat keinen Einspruch ein, so ist das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zustande gekommen. Legt er Einspruch ein, so geht der Gesetzesbeschluss erneut an den Bundestag. Dieser muss entscheiden, ob er den Einspruch zurückweist. Bei Zurückweisung kommt das Gesetz zustande, sonst ist das Gesetz gescheitert.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesrates vom 26.05.2004
Weiterführende Links zu diesem Thema
Weitere aktuelle Nachrichten
-
EuGH zu Grenzen des Herkunftslandprinzips und des Plattformprivilegs
-
Jahresbericht 2025: Mehr Klagen und ein neuer Name
-
LG München I: Google haftet für falsche Aussagen in KI-Übersicht
-
OLG Düsseldorf nennt praxisnahe Kriterien für Irreführung mit Fake-„Warentests“
-
OLG Koblenz: PV-Komplettangebot ist zulassungspflichtiges Handwerk
