Europäischer Gerichtshof: Marktbeherrschender Arzneimittelhersteller muss nicht alle bestellten Mengen liefern
Die Weigerung eines Pharmaunternehmens alle Bestellungen seiner Kunden auszuführen, um den Parallelhandel zu begrenzen, stellt nicht ohne weiteres einen Missbrauch einer beherrschenden Stellung dar.
