VG Karlsruhe: Keine Tabakwerbung auf Stadtinformationsanlagen
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe untersagte der Betreiberin der Stadtinformationsanlagen in Karlsruhe diese für Tabakwerbung zu nutzen und gab damit einer Klage der Stadt Karlsruhe statt (Az.: 3 K 4943/03). Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
