LG München: Anforderungen an die Aufklärung über das Widerrufsrecht – Der Hinweis „Widerruf in Textform“ muss erläutert werden
Wird einem Kunden bei einem Hausbesuch eine Belehrung ausgehändigt, dass der Auftrag binnen zwei Wochen „in Textform“ widerrufen werden kann, so muss erläutert werden,